Drucksache Nr. 15-2846/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Rückstau Goethestraße und Kreuzungsblockierung Goethestraße/Brühlstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 18.11.2019
TOP 10.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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15-2846/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Rückstau Goethestraße und Kreuzungsblockierung Goethestraße/Brühlstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 18.11.2019
TOP 10.2.2.

Bereits bei der Planung des Umbaus der Goethestraße zwischen Brühlstraße und Steintor wiesen wir darauf hin, dass die neue Gestaltung der Verkehrsführung zu Rückstaus und Behinderungen in diesem Bereich führen würde. Speziell eine unabgestimmte Schaltung dieser Ampeln an der Reuter- und Scholvinstraße mit denen der Kreuzung Goethestraße/Brühlstraße würden das Chaos noch verstärken. Diese befürchtete Situation ist jetzt – besonders an Freitagen und Sonnabenden - zum Alltag geworden. Selbst Regio-Busse blockieren die Kreuzung.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Sind die Ampeln zwischen Leibnizufer und Steintor aufeinander abgestimmt und wenn nein, warum nicht?

2. Warum wurde der Links- und Rechtsabbieger an der Münzstraße zur Goethestraße dicht gemacht und stattdessen der Linksabbieger von der Scholvinstraße eingeführt?

3. Wäre es nach den bisherigen Erfahrungen nicht sinnvoll, den Links- und Rechtsabbieger an der Münzstraße zur Goethestraße wieder zu reaktivieren oder wollen Sie so den Pkw-Verkehr bewußt blockieren, um einen Grund für die autofreie Innenstadt zu generieren?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Die Lichtsignalanlagen zwischen Leibnizufer und Steintor laufen in koordinierter Steuerung.

2. Aufgrund der Lage des neuen Hochbahnsteiges Münzstraße in Verbindung mit den neuen Bushaltestellen am Fahrbahnrand Münzstraße war das Linksabbiegen in die Goethestraße (Richtung Reitwallstraße) fahrgeometrisch nicht mehr möglich. Bestandteil des Verkehrskonzepts in Folge des D-Linien-Projektes war daher die Erschließung des Bereichs Marstall über die Scholvinstraße.

3. Nein (siehe auch Antwort zu Frage 2).