Drucksache Nr. 15-2843/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksbürgermeisters
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 17.11.2022
TOP 10.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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15-2843/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksbürgermeisters
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 17.11.2022
TOP 10.2.2.

Vertrauen in die kommunale Politik wird durch Transparenz bestärkt. Es ist daher elementar wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger über die Aktivitäten des Bezirksrates informiert werden. Erst abseits von Wahlkampf und Parteiprogrammen zeigt sich in der politischen Sacharbeit und insbesondere dem jeweiligen Abstimmungsverhalten, ob die Interessen der Wählerinnen und Wähler auch wirklich vertreten werden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Inwieweit ist der Bezirksbürgermeister verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit des Stadtbezirksrates zu informieren?

2. Welche Mittel und Medien stehen ihm hierfür zur Verfügung?

3. Welche Möglichkeiten haben Bezirksratsmitglieder, auf den Bezirksbürgermeister einzuwirken, damit dieser der Öffentlichkeitsarbeit nachgeht?

Antwort der Verwaltung:


zusammenfassend zu 1. und 3.:

Die Aufgabe der Bezirksbürgermeister*innen beschränkt sich auf die Funktion als Vorsitzende des Stadtbezirksrates (§ 92 Abs. 2 NKomVG). Das Amt des Stadtbezirksbürgermeisters entspricht insoweit auf der Ebene der Stadtbezirke dem Amt des Ratsvorsitzenden auf der Ebene der gesamten Stadt.

In dieser Funktion müssen die Bezirksbürgermeister*innen die Sitzungen der Stadtbezirksräte vorbereiten (insbesondere bei der Aufstellung der Tagesordnung durch die Verwaltung mitwirken) und die Sitzungen leiten.

Eine nachgelagerte Information der Öffentlichkeit über die Bezirksratsarbeit oder über sonstige Angelegenheiten des Stadtbezirksrates kann hingegen nicht verlangt werden.

zu 2.:

Obgleich keine Verpflichtung zur Wahrnehmung repräsentativer Termine und Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit besteht, obliegt den Bezirksbürgermeister*innen die Verfügung über sogenannte „Repräsentationsmittel“, welche zur Wahrnehmung entsprechender Repräsentationstätigkeiten eingesetzt werden können.
Diese Mittel werden von dem Gesamtbudget des jeweiligen Stadtbezirksrates abgespalten. Hierüber trifft der Stadtbezirksrat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss. Im Fall des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt beträgt die Höhe der jährlichen Repräsentationsmittel 3.000,00 €. Ein entsprechender Beschluss wurde hierzu zuletzt einstimmig in der Haushaltssitzung des Bezirksrates am 13.10.2022 getroffen.

Die Bezirksbürgermeister*innen quittieren und belegen die im Rahmen eines Haushaltsjahres erfolgten Ausgaben und stellen diese im Rahmen der bestehenden Haushaltsvorschriften schriftlich gegenüber der Verwaltung dar.

Medien o.ä. werden den Bezirksbürgermeister*innen zur Ausführung repräsentativer Tätigkeiten durch die Landeshauptstadt Hannover nicht zur Verfügung gestellt.