Anfrage Nr. 15-2802/2008:
Naturnaher Ausbau des Büntegrabens

Inhalt der Drucksache:

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Naturnaher Ausbau des Büntegrabens

Der Büntegraben ist ein technisch gestalteter Vorfluter, der einer ökologischen Aufwertung bedarf. Darauf wird in den rechtskräftigen bzw. in den in Aussicht genommenen Bebauungsplänen (Nr. 1574, 1632, 1708) auch abgestellt. Und entsprechende Kompensationsmaßnahmen wurden festgesetzt/sollen festgesetzt werden.

Wir fragen die Verwaltung ergänzend zu ihren Ausführungen vom 21.10.2008:

1. Wann wird der naturnahe Ausbau des Büntegrabens zwischen Am Heisterholze/Greitheweg und Bemeroder Straße auf ganzer Länge nach Maßgabe welcher wasserrechtlichen Regelung, nicht nur über 676 m, mit welchem Ergebnis realisiert sein?
2. Welche Anteile sind als naturschutzfachliche Kompensation überfällig, weil der diese Kompensation begründende Eingriff bereits vollzogen wurde?
3. Welches sind die Hinderungsgründe, die eine Umsetzung der bauplanerischen Festsetzungen nicht im Gleichklang mit dem Eingriff ermöglichen?