Drucksache Nr. 15-2790/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Offenes Konzept (offene Arbeit) in Kindergärten
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 13.11.2019 - TOP 4.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-2790/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Offenes Konzept (offene Arbeit) in Kindergärten
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 13.11.2019 - TOP 4.1.3.

In jüngster Vergangenheit wurde von Eltern in unserem Stadtbezirk die Arbeit in Kindergärten mit offenem Konzept kritisiert. Dabei wurde zum Beispiel beanstandet, dass es bei diesem Konzept schwierig ist, den Überblick über die Aktivitäten eines einzelnen Kindes zu behalten. Ferner wird oftmals von den Kindern eine klare Bezugsperson im Kindergarten vermisst und manche Kinder haben aufgrund von nicht ausreichend vorhandenen Regeln Anpassungsschwierigkeiten. Letztlich wurde auch die fehlende Kontinuität (Ausdauer) der Kinder bei Beschäftigungen bemängelt, die wiederum später zu Nachteilen (Konzentrationsschwierigkeiten) in der Grundschule führen kann.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wurde durch die Verwaltung schon einmal das offene Konzept in Kindergärten in unserem Stadtbezirk auf seine Praxistauglichkeit und die oben genannten Defizite hin überprüft?
2. Gibt es in unserem Stadtbezirk ein ausgewogenes Verhältnis von Kindergärten, die ein geschlossenes Konzept und Kindergärten, die ein offenes Konzept verfolgen?
Wenn ja, bitte Auflistung aller Kindergärten in städtischer, kirchlicher und freier Trägerschaft einschließlich des jeweiligen Konzepts.
3. Herrscht in unserem Stadtbezirk, aufgrund der Anzahl der Kindergärten mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten (geschlossenes, teiloffenes und offenes Konzept), uneingeschränkte Wahlfreiheit für Eltern ihr Kind in dem von ihnen bevorzugten Kindergarten anzumelden?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:

Es handelt sich bei der offenen Arbeit um ein pädagogisches Konzept, welches mehr Bewegungsfreiheit und interessengeleitetes Spielen und Lernen der Kinder ermöglicht und Kinder mit Beeinträchtigungen einbezieht. Kern des Konzeptes ist, dass jedes Kind in seinen individuellen Kompetenzen und Ressourcen gesehen und gefördert wird. Dies entspricht insbesondere auch den Anforderungen aus der UN Kinderrechtskonvention, die seit 1992 in Deutschland gilt und uns verpflichtet, das Kind als Träger eigener Rechte zu sehen, das einen Anspruch auf eine gewaltfreie und fördernde Umgebung hat, in der es im Rahmen seines Entwicklungsstandes an den Entscheidungen, die es betreffen, beteiligt werden muss.

Offene Arbeit in Kindertagesstätten bedeutet keine permanent „offenen Türen“, sondern eröffnet den Kindern die Möglichkeit zu entscheiden, wann sie was mit wem spielen und tun möchten. Dabei werden sie von pädagogischen Fachkräften begleitet und unterstützt. Die pädagogischen Fachkräfte begegnen den Kindern und ihren Familien mit einer Haltung, die von Interesse, Respekt und Wertschätzung geprägt ist. Sie stehen den Kindern im Rahmen des Bezugserzieher*innensystems als verlässliche Erwachsene zur Verfügung, bieten ihnen eine Sicherheit gebende Beziehung, die Möglichkeit zur Exploration und Autonomieentwicklung und vermitteln klare Strukturen und transparente Regeln. Das Bezugserzieher*innensystem gewährleistet auch, dass jeder Familie eine feste Ansprechperson für die Eingewöhnung, für die jährlichen Entwicklungsgespräche und für die Bildungsdokumentation zur Verfügung steht.


Das offene Konzept wird dauerhaft überprüft und wurde aufgrund seiner besonderen Sinnhaftigkeit als grundlegende Konzeption im Jahre 2017 für alle städtischen Kindertagesstätten beschlossen. Der städtische Träger unterstützt bis heute den konzeptionellen Prozess beispielsweise durch begleitende Studientage, Dienstbesprechungen, interne und externe Fortbildungen, Hospitationen sowie Langzeitqualifizierungen der pädagogischen Fachkräfte zu diesem Thema. Es findet im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung eine kontinuierliche Reflexion statt, der immer wieder Anpassungen an die ggf. veränderten Lebenssituationen der Kinder und Familien folgen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:

Im Stadtbezirk des städtischen Trägers befinden sich die Kindertagesstätten Heinemannhof und Neunkirchener Platz. Die Kindertagesstätten und Familienzentren in städtischer Trägerschaft arbeiten grundsätzlich nach dem Konzept der Offenen Arbeit.

Kindertagesstätten in freier Trägerschaft folgen dem jeweils vom Träger eigenständig festgelegten Konzept, das sich jedoch über die Jahre des Bestehens weiterentwickeln und verändern kann. Daher lassen sich den Kitas in freier Trägerschaft, die im Stadtbezirk präsent sind, die durch sie jeweils verfolgten Konzepte nicht zuverlässig zuordnen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:

Für die Eltern besteht Wahlfreiheit zwischen den im Stadtbezirk vorhandenen Kitas und den durch sie repräsentierten pädagogischen Konzepten.