Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis) |
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Es handelt sich bei der offenen Arbeit um ein pädagogisches Konzept, welches mehr Bewegungsfreiheit und interessengeleitetes Spielen und Lernen der Kinder ermöglicht und Kinder mit Beeinträchtigungen einbezieht. Kern des Konzeptes ist, dass jedes Kind in seinen individuellen Kompetenzen und Ressourcen gesehen und gefördert wird. Dies entspricht insbesondere auch den Anforderungen aus der UN Kinderrechtskonvention, die seit 1992 in Deutschland gilt und uns verpflichtet, das Kind als Träger eigener Rechte zu sehen, das einen Anspruch auf eine gewaltfreie und fördernde Umgebung hat, in der es im Rahmen seines Entwicklungsstandes an den Entscheidungen, die es betreffen, beteiligt werden muss.
Offene Arbeit in Kindertagesstätten bedeutet keine permanent „offenen Türen“, sondern eröffnet den Kindern die Möglichkeit zu entscheiden, wann sie was mit wem spielen und tun möchten. Dabei werden sie von pädagogischen Fachkräften begleitet und unterstützt. Die pädagogischen Fachkräfte begegnen den Kindern und ihren Familien mit einer Haltung, die von Interesse, Respekt und Wertschätzung geprägt ist. Sie stehen den Kindern im Rahmen des Bezugserzieher*innensystems als verlässliche Erwachsene zur Verfügung, bieten ihnen eine Sicherheit gebende Beziehung, die Möglichkeit zur Exploration und Autonomieentwicklung und vermitteln klare Strukturen und transparente Regeln. Das Bezugserzieher*innensystem gewährleistet auch, dass jeder Familie eine feste Ansprechperson für die Eingewöhnung, für die jährlichen Entwicklungsgespräche und für die Bildungsdokumentation zur Verfügung steht.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Im Stadtbezirk des städtischen Trägers befinden sich die Kindertagesstätten Heinemannhof und Neunkirchener Platz. Die Kindertagesstätten und Familienzentren in städtischer Trägerschaft arbeiten grundsätzlich nach dem Konzept der Offenen Arbeit.
Kindertagesstätten in freier Trägerschaft folgen dem jeweils vom Träger eigenständig festgelegten Konzept, das sich jedoch über die Jahre des Bestehens weiterentwickeln und verändern kann. Daher lassen sich den Kitas in freier Trägerschaft, die im Stadtbezirk präsent sind, die durch sie jeweils verfolgten Konzepte nicht zuverlässig zuordnen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Für die Eltern besteht Wahlfreiheit zwischen den im Stadtbezirk vorhandenen Kitas und den durch sie repräsentierten pädagogischen Konzepten.