Antrag Nr. 15-2768/2017:
Spiegel gegenüber Parkplatz Friedhofskapelle Marienwerder

Inhalt der Drucksache:

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Spiegel gegenüber Parkplatz Friedhofskapelle Marienwerder

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
An der Garbsener Landstraße wird gegenüber der Ausfahrt des Parkplatzes an der Friedhofskapelle
Marienwerder zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein Spiegel angebracht

Begründung

Die Ausfahrt aus dem Parkplatz an der Friedhofskapelle Marienwerder liegt in einer Kurve
der Garbsener Landstraße, die keine Übersicht auf den bevorrechtigten Durchgangsverkehr
gestattet.
Das jüngst in einer Sitzung des Stadtbezirksrates von der Verwaltung vorgetragene Argument,
Spiegel seien nicht rechtswirksam und würden daher nicht aufgestellt, verkennt die
Pflicht der Stadt, die größtmögliche Sicherheit des Straßenverkehrs baulich zu gewährleisten.
Die Rechtswirksamkeit ist für einen Spiegel so unerheblich wie für einen Abfluß der
Straßenentwässerung. Man braucht beides für verkehrssichere Straßen.
Ein Spiegel ermöglicht Sicht. Dies erhöht die Sicherheit – anderenfalls wären an übersichtlichen
Stellen Sichtblenden anzubringen oder Fahrern wären Augenbinden vorzuschreiben.
In Garbsen gibt es Spiegel an unübersichtlichen Ausfahrten. Dort ist nichts bekannt von
Regreßforderungen von Autofahrern, die – vom Spiegelbild eines sich nähernden bevorrechtigten
Fahrzeugs getäuscht – losfuhren und den von Ihnen verursachten Schaden von der
Kommune zurückforderten.
Sollten dem Aufstellen des Spiegels andere Überlegungen entgegen stehen, bittet der
Stadtbezirksrat den verantwortlichen Sachbearbeiter, sie in öffentlicher Sitzung, bei der
Rückfragen möglich sind, vorzutragen.