Anfrage Nr. 15-2760/2018 F1 E1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage zu gefährlicher, unübersichtlicher und unvollständiger Radverkehrsführung im Stadtbezirk Linden-Limmer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 12.12.2018
TOP 7.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage zu gefährlicher, unübersichtlicher und unvollständiger Radverkehrsführung im Stadtbezirk Linden-Limmer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 12.12.2018
TOP 7.2.1.

In den letzten Monaten sind vermehrt Anfragen an uns gerichtet worden, wie die Radverkehrsführung im Stadtbezirk zu verstehen ist und welche Bereitschaft in Verwaltung und Politik besteht, offensichtliche Gefahrensituationen zu entschärfen. Grundkritik an der Radwegeführung sind die Lücken zwischen Radwegverbindungen und Zweifel am Regelwerk. Während für den motorisierten Kraftverkehr ohne Frage lückenlose Verbindungen bestehen und Normbreiten eingehalten werden, müssen Radfahrende plötzlich völlig auf ihre Wege verzichten, müssen in den Straßenverkehr einbiegen und geraten so in untergeordnete und gefährliche Verkehrssituationen. Es entsteht der Eindruck, für den erheblichen Platzbedarf des motorisierten Kraftverkehrs wird Gesundheitsgefährdung und Marginalisierung von Radfahrenden billigend in Kauf genommen. Dort wo Radfahrende Lücken im Radwegenetz hinnehmen müssen, sind dann auch noch Parkplätze installiert oder wenn keine Parkplätze ausgewiesen sind, werden Radwege von Falschparkern zugestellt. Aus den Anfragen an uns lässt sich entnehmen, dass kein Verständnis fürder Ungleichbehandlung besteht und sich zunehmend Unmut aufstaut, dass Platz für Autostraßen und Parkplätze wichtiger als die Sicherheit für Radfahrende genommen wird. Es bedarf erheblicher baulicher Veränderung aber auch eines anderen Umgangs mit Gefahrenverursachern, wie bspw. ausreichend Kontrollen von Falschparkern. Wir haben die Anfragen gesammelt und in einem bebilderten Anhang aufbereitet. Sollte die Verwaltung sich nicht in der Lage sehen, alle Fragen in einem Antwortvorgang zu beantworten, bitten wir um zeitversetzte Beantwortung der einzelnen Fragenkomplexe.
1. Kann die Verwaltung uns die Fragen beantworten, die sich aus den im Anhang abgebildeten Gefahrensituationen ergeben?

2. Jede Abbildung stellt für sich genommen eine erhebliche Gefahrensituation insbesondere für junge und eingeschränkte Radfahrende dar. Ist die Verwaltung an einzelnen dargestellten Gefahrenpunkten bereits mit der Entschärfung befasst und wenn ja an welchen?

3. Hat die Verwaltung vor, sich der dargestellten Gefahrenbereiche anzunehmen und wenn ja mit welchen Maßnahmen und mit welchem Zeitziel?

Antwort der Verwaltung


Zu A. Davenstedter Straße Ecke Elsa-Brandström-Straße
- Doppelwegung für Radfahrende –

Frage 1.
Müsste nicht nach §2, Abs. 1 StVO (In der Regel fahren Radfahrer auf der Fahrbahn) auf den Pfeil, der auf einen nach ERA unzulässigen Radweg verweist, verzichtet werden?


Antwort:
Nein. Laut Verwaltungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu „nicht benutzungspflichtigen Radwegen“ müssen diese u.a. „an Einmündungen…sicher geführt“ werden, also muss die Furt auch die Auffahrt auf den Radweg beinhalten, hier zeigen die Furten die beiden zulässigen und realen Fahrmöglichkeiten an und verdeutlichen die Wahlfreiheit.

Frage 2.
Bis zu welcher Breite dürfen Radfahrende mit Anhänger oder Lastenräder auf den hochbordigen Radwegen fahren?

Antwort:
Eine definierte Maximalbreite gibt es nicht. Die gängigen Regelwerke sehen einen freizuhaltenden Lichtraum von 1m Breite für Radwege im Einrichtungsbetrieb vor.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO besagt dazu: “Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder, wie mehrspurige Lastenfahrräder, Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfasst. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen.“


Zu B. Falkenstraße/Ecke Posthornstraße

Frage 1.
Die Radwegeführung verweist mit zwei weißen Linien auf einen nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) nicht mehr verpflichtenden Radweg. Müsste nicht nach §2, Abs. 1 der StVO (Der Radfahrer hat auf der Straße zu fahren) die Radwegführung auf die Fahrbahn gelenkt werden und wenn ja, warum ist das nicht der Fall?

Antwort:
Die freie Formulierung „Der Radfahrer hat auf der Straße zu fahren“ trifft nicht den Kern der Sache und ist so nicht richtig. Radfahrende haben bei dualen Angeboten die Wahlfreiheit. Beim Wechsel von einem Hochbordradweg auf die Fahrbahn ist eine Markierung wie unter A behandelt zielführend. Im vorliegenden Fall ist der Radfahrende bereits auf der Fahrbahn, es ist nur der Wechsel auf die Hochbordanlage mit einer Furt gekennzeichnet.

Frage 2.
In anderen Fällen im Stadtbezirk verweisen zwei Pfeile auf die Möglichkeit, entweder auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg zu fahren oder auf der Straße, Warum ist das in dieser Situation nicht der Fall?



Antwort:
Beim Wechsel von einem Hochbordradweg auf die Fahrbahn ist eine Markierung, wie unter A behandelt, zielführend. Im vorliegenden Fall ist der Radfahrende bereits auf der Fahrbahn, es ist nur der Wechsel auf die Hochbordanlage mit einer Furt gekennzeichnet.

Zu C. Benno-Ohnesorg-Brücke/stadtauswärts

Frage 1.
Der Zweirichtungsradweg unterscheidet sich in seiner grauen Farbgebung kaum vom Fußweg. Für die stadteinwärts entgegenkommenden Radfahrer wird vor dem Irish-Harp durch Beschilderung ein kombinierter Rad-/Fußweg ausgewiesen. Dieses Schild fehlt stadtauswärts. Welchen rechtlichen Status haben stadtauswärts fahrende Radler vor dem Irish Harp?

Antwort:
Sie verhalten sich illegal und begehen eine Ordnungswidrigkeit.

Frage 2.
Sollten Radfahrende davon ausgehen, der Weg vor dem Irish Harp sei ein Zwei-richtungsradweg, wäre Fußgehenden das Wegerecht genommen. Ist dem so?
Antwort:
Nein.
Zu D. Küchengartenplatz/Ecke Stephanusstraße

Frage 1:
Ist das Befahren des Küchengartenplatzes mit Fahrrädern erlaubt?
Antwort:
Der Küchengartenplatz ist ein öffentlicher Platz mit vielfältigen Nutzungen. Unter anderem schließt ein öffentlicher Weg durch einen Grünzug dort an, der bekanntermaßen durch Radfahrende und zu Fußgehende frequentiert wird. Sowohl Skater als auch Bmx-er nutzen die Platzfläche, auch das Überfahren mit Fahrrädern gehört zu einer ortsüblichen Nutzung.

Frage 2.
Wenn ja, an welcher Stelle sollen Radfahrende vom Küchengartenplatz auf die Stephanusstraße fahren?
Antwort:
Bereiche mit Bordabsenkungen sind dafür geeignet.

Zu E. Ausfahrt Limmerstraße Fußgängerzone Ecke Kötnerholzweg

Frage 1:
Wie haben Radfahrende sich bei der Ausfahrt aus der Fußgängerzone zu verhalten?

Antwort:
Die Radfahrenden aus der Fußgängerzone heraus werden mittels eines eigenen Signals freigegeben (auf dem Foto im Hintergrund zu sehen). Direkt am Signal befindet sich ein Anforderungstaster. Somit halten Radfahrende die bei rotem Signal ankommen an dem markierten Haltbalken und fordern am dafür vorgesehenen LSA-Taster grün an. Die Ausfahrt erfolgt dann mit dem grünen LSA-Signal.

Frage 2.
Dürfen Polizeifahrzeuge ohne Blaulicht und/oder Tatütata das Einbahnstraßenschild durchfahren?

Antwort:
Die StVO gilt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer. Gemäß § 35 Sonderrechte sind
von den Vorschriften dieser Verordnung die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
ausgeübt werden.

Frage 3.
Dürfen städtische Fahrzeuge ohne Warnlicht das Einbahnstraßenschild durchfahren?

Antwort:
Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.


Zu F. Badenstedter Straße stadtauswärts Ecke Egestorffstraße

Frage 1:
Der neu angelegte Fahrradweg endet an einer Parkbucht. Wie hat sicher Radfahrende, der weiter geradeaus Richtung Brauhofstraße fahren möchte, zu verhalten?
Antwort:
Die beschriebene und bildhaft dargestellte Situation ist nicht neu, sondern besteht schon seit vielen Jahren (siehe google streetview mit Stand August 2008). Wer den neu markierten ARAS an der fraglichen Einmündung Egestorffstraße nutzt und links in die Badenstedter Straße einbiegt, fährt am besten auf der Fahrbahn weiter. Wer sich für die Hochbordführung entscheidet, ist selber wartepflichtig und ordnet sich auf die Fahrbahn ein, sobald die Verkehrslage dies gestattet.

Frage 2.
Ist die nahezu rechtwinklige Ausfahrt vom Radweg auf die Straße mit Fahrradanhängern zu bewerkstelligen?

Antwort:
Ja, bei an die Situation angepasster Fahrweise.




Frage 3.
Wie haben sich Radfahrende, die die gefährliche Ausfädelung meiden wollen, sinnvollerweise zu verhalten?

Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Zu G. Radweg Ihmezentrum Richtung Schwarzer Bär

Frage 1.
Der Radweg befindet sich auf einem privaten Grundstück. Ist der Radweg für die Öffentlichkeit nutzbar und gilt hier die StVO?

Antwort:
Ja, solange der Eigentümer dies nicht unterbindet kann dieser Weg genutzt werden. Der Eigentümer hat an einigen Zugängen entsprechende Hinweisschilder montiert „Hier gilt die StVO“.

Frage 2.
Wenn der Radweg für die Öffentlichkeit nutzbar ist, wie stellt dann die Stadt Hannover die Durchfahrt am Capitol sicher, an dem regelmäßig Tourbusse selbst den Durchgang für Fußgehende versperren?

Antwort:
Die Stadt hat auf privaten Flächen keine Zuständigkeit.

Frage 3.
Ist es rechtmäßig, den Radweg mit einer Schranke abzusperren?

Antwort:
Der Eigentümer übt das Hausrecht aus und kann derartige Zugangsbeschränkungen vornehmen.

H. Falkenstraße stadtauswärts Höhe Lindener Markt

Frage 1.
Unternimmt die Polizei etwas gegen Falschparker auf Radwegen an Markttagen?

Antwort:
Wenn die zuständige Polizeidienststelle Hinweise bzgl. einer bestehenden Gefahrensituation bekommt, werden erforderliche Maßnahmen getroffen, diese Gefahrenstelle zu beseitigen. Es werden grundsätzlich keine Streifen zur Überwachung der Parksituationen an den Wochenmärkten eingesetzt. Die zuständigen Kontaktbeamten beobachten, wenn es die Einsatzlage zulässt, im Rahmen ihrer Streifen die jeweiligen Märkte und das Umfeld und stimmen sich im Bedarfsfall mit den Marktleitern ab.
Das Marktamt hat den fraglichen Händler bereits im September 2018 aufgefordert, sein Fahrzeug dort auf der Ecke nicht zu parken. Er steht dort lediglich nur noch während des Standaufbaus. Der Aufbau erfolgt morgens sehr früh. Radfahrer müssen dann kurzzeitig ausweichen und das Fahrrad ein Stück über den Markt schieben. Wenn dieser Händler nicht anwesend ist (er kommt sehr unregelmäßig) wird eine Bake aufgestellt, da Radfahrende aus alter Gewohnheit teils weiterhin den alten Radweg über den Markt (jetzt Gehweg) nutzen, obwohl die neue Führung auf der Fahrbahn dann uneingeschränkt nutzbar ist.

Während der Marktzeiten müssen leider Einschränkungen durch die Bürger*innen hingenommen werden, aber Wochenmärkte sind ein fester Bestandteil der Stadtteilkultur. Sie dienen in erster Linie dem Einkauf von frischen Waren. Sie erfüllen jedoch zunehmend auch weitere Funktionen, wie rege Kommunikation und entwickeln sich zunehmend zu Stadteiltreffpunkten und tragen somit zu einem funktionierenden Stadtteil bei.

Frage 2.
Wie haben sich radfahrende Kinder, die den Radweg geradeaus weiter fahren wollen, in dieser Situation zu verhalten?

Antwort:
Bis zum achten Geburtstag müssen Kinder auf dem Gehweg fahren, also im dargestellten Fall absteigen und über den Markt schieben, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr können genauso verfahren. Ältere Kinder müssten sich, wenn sie nicht schieben wollen, vergewissern, dass der rückwärtige Verkehr es zulässt und dann links an dem Hindernis vorbeifahren.

Zu I. Limmerstraße Ecke Kötnerholzweg

Frage 1.
Ist ein Rechtsabbiegerstreifen links von einem Geradeausstreifen zulässig?

Antwort:
Der Rechtsabbieger links neben dem Geradeausfahrer ist nur bei getrennter Signalisierung der Radfahrer möglich, aber dann unkritisch.

Frage 2.
Ist die kleine Aufstellfläche für zwei Fahrradfahrstreifen bei dem hohen Radverkehrsaufkommen überhaupt zulässig?

Antwort:
Die Regelwerke (ERA) treffen dazu keine Aussagen. Aus planerischer Sicht ist jeder Fahrtrichtung eine Aufstellfläche von mindestens 1,00 m Breite zuzuordnen.

Frage 3.
Sind Radfahrende verpflichtet, bei Rotsignal auf der roten Fläche zu halten oder dürfen sie auch auf der grauen Fahrbahn halten und wenn sie auf der grauen Fläche halten dürfen, wie bekommen sie dann ein grünes Lichtsignal für die Geradeausfahrt?

Antwort:
Ja, geradeausfahrende Radfahrer*innen müssen auf der markierten Fläche halten. Die Pkw-Spur ist nicht für Geradeausfahrten vorgesehen.

Zu J. Limmerstraße stadteinwärts, Höhe Freizeitheim Linden

Frage 1.
Entspricht die Ausfädelung des Radweges auf die Fahrbahn den rechtlichen Bestimmungen?

Antwort:
Der dem Radwegende folgende Radfahrstreifen endet gestrichelt mit einem Pfeil nach Bild 297.1 StVO „Ankündigung Fahrstreifenende“, vorher steht noch das Verkehrszeichen 205 mit Straßenbahn-Symbol. Somit gilt, auch ganz allgemein nach § 10 StVO: Einfädeln in die

Fahrbahn und Vorfahrt achten!

Frage 2.
Wäre aus Sicht der Verwaltung zum Schutze der Radfahrenden vor Kollision mit Kfz, Straßenbahn und vor Einfädelung in Straßenbahnschienen eine bauliche Änderung angeraten und wie könnte diese aussehen?

Antwort:
Ja, eine deutliche Verbesserung für den Radverkehr soll im Zuge des Hochbahnsteigbaus Ungerstraße erfolgen. Der Hochbordradweg könnte nach derzeitigem Planungsstand bis zur Röttgerstraße weitergeführt werden und dort an einer Lichtsignalanlage auf Fahrbahnniveau herabgeführt werden.

Frage 3.
Sollte keine bauliche Änderung empfohlen werden, bleibt die Frage, welche Empfehlung die Stadt Hannover für fahrbahnpflichtige radfahrende Schüler/innen ab 11 Jahren abgeben kann?
Antwort:
Derzeit lautet die Empfehlung für Nutzer*innen dieses Abschnitts: Einfädeln in die Fahrbahn und Vorfahrt achten!
Zu K. Sogenannte Bettelampel (mehrfach im Stadtbezirk und in Hannover)

Frage 1.
Müssen Radfahrende bei roter Ampel vor dem weißen Balken auf dem Radweg halten?
Antwort:
Grundsätzlich müssen Radfahrende bei rot an der Haltlinie halten und warten. Ein ausreichender Sicherheitsabstand zum fließenden Verkehr ist somit gewährleistet.
Frage 2.
Wenn ja, wie ist dann der Ampelknopf zu erreichen?

Antwort:
In den möglichst zu vermeidenden Fällen, in denen der Taster von der Haltelinie aus nicht erreichbar ist, muss die Linie zur Bedarfsanforderung kurzzeitig überquert werden.

Frage 3
Wenn nein, wozu ist dann der weiße Balken da?

Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.