Drucksache Nr. 15-2758/2019 N1:
Neufassung
(Im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld ist die FDP mit einer Einzelvertreterin und nicht mit einer Fraktion vertreten.)
Neubesetzung im Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
 
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1. Neufassung
15-2758/2019 N1
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Neufassung
(Im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld ist die FDP mit einer Einzelvertreterin und nicht mit einer Fraktion vertreten.)
Neubesetzung im Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld

Antrag,

folgende Neubesetzung im Integrationsbeirat festzustellen:

Mitglied mit Migrationshintergrund:

bisher: neu:

Frau Rogesh Yousef Frau Maria Tsyplakova
(auf Vorschlag der FDP) (auf Vorschlag der FDP)

Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld bleibt unberührt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Vorschlagsrecht für die Gesamtbesetzung des Integrationsbeirates haben nach dem Verfahren zur Besetzung der lokalen Integrationsbeiräte nach Hare/Niemeyer die im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter*innen.

Kostentabelle

Für die Arbeit der lokalen Integrationsbeiräte sind Mittel im städtischen Haushalt eingestellt.

Begründung des Antrages

Frau Rogesh Yousef scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld aus. Der freie Sitz soll wieder besetzt werden.

Mit der Drucksache Nr. 15-0166/2017 wurde der Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld neu besetzt. Für den nunmehr vakanten Sitz im Bereich Mitglieder mit Migrationshintergrund aus dem Stadtbezirk wird Frau Maria Tsyplakova als Mitglied zur Neubesetzung des Integrationsbeirates benannt.

Die Benennung des Mitglieds erfolgt einvernehmlich auf Vorschlag der im Stadtbezirk vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter*Innen auf der Grundlage der Vorgaben aus dem Lokalen Integrationsplan in Verbindung mit den Grundsätzen der Informationsdrucksache Nr. 2545/2008 und entspricht in der Zusammensetzung diesen Vorgaben.

Das o. g. Mitglied mit Migrationshintergrund weist einen Wohnsitz im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld auf und hat das 16. Lebensjahr überschritten.

Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld wird gebeten, antragsgemäß zu entscheiden.
18.62.04  BRB
Hannover / 15.10.2019