Drucksache Nr. 15-2744/2017:
Straßenbenennung im Stadtteil List

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
 
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15-2744/2017
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Straßenbenennung im Stadtteil List

Antrag,

folgende Straßenbenennung zu beschließen:

Die neue Erschließungsstraße, welche von der Straße Am Listholze Richtung Osten abzweigt und nördlich des Gertrud-Greising-Weges verläuft, wird benannt in Marie-Jahn-Straße.


Übersichtskarte siehe Anlage 1.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Benennungen von Straßen, Wegen und Plätzen dienen der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit. Die Straßenbenennung wird erforderlich, um im Bereich des Bebauungsplan Nr. 1467 eine zweifelsfreie Adresszuordnung der geplanten Neubauten zu erreichen. Damit dient die Straßenbenennung allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List hat in seiner Sitzung am 15.05.2017 beschlossen, DS Nr. 15-0734/2017, das Benennungsverfahren für die südliche Haupterschließungsstraße einzuleiten.

Laut der Bebauungspläne Nr. 1467 und Nr. 626, 1. Änd. erfolgt die Erschließung des gesamten Neubaugebietes über diese neue Haupterschließungsstraße. Ebenso wird über diese neue Anbindung auch das östlich angrenzende Gewerbegrundstück mit den derzeitigen Adressen Am Listholze 82 und Gertrud-Greising-Weg 18 erreicht. Die Zufahrt über den Gertrud-Greising-Weg ist laut der Bebauungspläne nicht mehr möglich. Um zukünftig ein schnelles und zweifelsfreies Auffinden der Anliegerinnen und Anlieger im Neubaugebiet, sowie des bestehenden Gewerbegrundstücks sicherstellen zu können, wird die eigenständige Benennung der Haupterschließungsstraße erforderlich.

Mit der Benennung der Erschließungsstraße besteht jedoch keine direkte Verbindung des Gewerbegrundstücks mehr zur Straße Am Listholze. Damit sind die Anliegerinnen und Anlieger sowie Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks Am Listholze 82 / Gertrud-Greising-Weg 18 von einer Adressänderung betroffen.

Mit insgesamt 65 Anschreiben wurde daher die Anhörung der Betroffenen durchgeführt.
14 Schreiben konnten nicht zugestellt werden. Von den verbleibenden 51 Betroffenen wenden sich 30, hiervon sechs mit der Anschrift Gertrud-Greising-Weg 18, gegen die eigenständige Benennung und wünschen sich, wegen des hohen Kostenaufwandes, die Beibehaltung der einheitlichen Adresse Am Listholze 82. Dies hätte zur Folge, dass die neue Straße keinen eigenständigen Namen erhält, sondern in den Namen Am Listholze einbezogen werden muss.

Der Fachbereich Feuerwehr sieht bezüglich Auffindbarkeit und Erreichbarkeit der Anliegerinnen und Anlieger erhebliche Vorteile bei einer eigenständigen Benennung der Haupterschließungsstraße gegenüber einer Einbeziehung in die Straßenbezeichnung
Am Listholze.

Mit einer Einbeziehung der neuen Straße in die Bezeichnung Am Listholze, müssten in Notfallsituationen Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr bei einer Hausnummernsuche in der Straße Am Listholze auch die Straßenfläche der neuen Erschließungsstraße abfahren. Dies führt zu erheblichen Zeitverlusten bei der Zielfindung.

Ein Verzicht auf eine eigenständige Bezeichnung der Straßenfläche kann auch nicht mit Hausnummernfolgeschildern kompensiert werden. Neben den Hausnummernfolgeschildern müssen dann auch Hinweisschilder auf die bereits benannten neuen Straßen Lilli-Freidemann-Ring, Hertha-Feist-Weg und Erika-Wedekind-Weg im Kreuzungsbereich angebracht werden, was unübersichtlich und im Sinnen einer unverzüglichen Gefahrenabwehr nicht akzeptabel ist.

Bei einer Änderung der Grundstücksbezeichnung (Straße und Hausnummer) ist eine Übergangszeit von mindestens einem Jahr vorgeschrieben. Während dieser Zeit bleibt die alte Bezeichnung neben der neuen Bezeichnung bestehen. Die Änderungen bei der Stelle für Gewerbemeldungen sowie von Ausweisen und Zulassungsbescheinigungen bei den Bürgerämtern erfolgt während der Übergangszeit gebührenfrei. Die Verwaltung teilt die Änderungen auch betroffenen Institutionen wie Grundbuchamt, Finanzamt, Deutsche Post AG und Weiteren mit. Hier werden ebenfalls keine Kosten erhoben. Die Betroffenen müssen allerdings auf eigene Kosten die Namensänderung in ihrem Geschäfts- bzw. Privatbereich mitteilen und ggf. u.a. Briefköpfe und Dokumente ändern bzw. ändern lassen. Insgesamt lässt sich eine Kostenbelastung der Betroffenen insofern nicht vollkommen vermeiden. Durch die bei Adressänderungen vorgeschriebene Übergangszeit von einem Jahr sowie die Bekanntgabe an oben genannte Institutionen durch die Landeshauptstadt Hannover ist es jedoch eine zumutbare und geringe Belastung.

Marie Jahn,
geboren am 18. Februar 1865 in Wien, gestorben am 26. Oktober 1943 in Hannover, war eine erfolgreiche Sängerin (Sopran) und Gesangspädagogin.
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Hannover / 15.09.2017