Anfrage Nr. 15-2743/2014:
Von Mietfahrzeugen teilweise zugeparkter Klagesmarkt

Inhalt der Drucksache:

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Von Mietfahrzeugen teilweise zugeparkter Klagesmarkt

In den letzten Monaten lässt sich feststellen, dass der nördliche bzw. mittlere Klagesmarkt zunehmend durch Mietfahrzeuge einer anliegenden Autovermietung zugeparkt wird, wobei nicht selten Lieferfahrzeuge weit in die zu befahrende öffentliche Verkehrsfläche hineinragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Inwieweit ist das Ausmaß der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen durch solche Gewerbefahrzeuge auf dem Klagesmarkt bekannt?
2. Inwiefern besteht dafür eine Genehmigungs- oder Gebührenpflicht oder handelt es sich unter bestimmten Umständen um eine Ordnungswidrigkeit?
3. Inwieweit wurden in der Vergangenheit durch den Verkehrsaußendienst bzw. die servicegruppe Innenstadt Verkehrsverstöße in diesem Bereich festgestellt und ist die Kontrolldichte zeitnah erhöhbar?