Drucksache Nr. 15-2696/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Little Homes im öffentlichen Raum
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 6.3.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-2696/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Little Homes im öffentlichen Raum
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 6.3.3.

Seit einem knappen Jahr gibt es in Hannover eine handvoll „Little Homes“, die Obdachlosen als behelfsmäßige Unterkunft dienen sollen. Ursprünglich plante der Trägerverein 25 dieser fahrbaren Behausungen an Bedürftige aus Hannover zu vergeben. Anders als in anderen deutschen Städte, gab es in Hannover jedoch Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Stellplätzen.
Anfang Oktober lehnte das Verwaltungsgericht (VG) Hannover die Klage einer Little-Home-Bewohnerin ab, die sich gegen eine Räumung, ihres auf einer öffentlichen Fläche stehenden Wagens, durch die Stadt wehrte (Az.: 7 B 4377/19).
Das VG schlussfolgerte unter anderem: „Das Abstellen eines Mini-Hauses auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße zum Zwecke der dauerhaften Übernachtung sowie der Unterbringung persönlicher Habe bedürfe einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis, die die Stadt nicht erteilt habe.“

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele „Little Homes“ gibt es in Hannover insgesamt, viele davon befinden sich im öffentlichen Raum und an welchen Orten verlangt die Stadt von den Besitzer*innen auf einen anderen Stellplatz umzuziehen?
2. Warum erteilt die Stadt keine Sondernutzungserlaubnisse zum Abstellen von „Little Homes“ im öffentlichen Raum bzw. erweitert die Sondernutzungssatzung um diesen Punkt?
3. Wieso weißt die Stadt keine geschützten Abstellflächen aus, die der Verkehrssicherheit und der öffentlichen Ordnung entsprechen?

Antwort der Verwaltung


Zu 1.)
Derzeit befinden sich 4 Little Homes in Hannover.
- Ein Haus wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch den Bewohner aus dem öffentlichen Straßenraum (unter der Südschnellweg-Brücke) entfernt und auf einem Privatgrundstück in Linden abgestellt.
- Zwei Häuser befinden sich unter dem Bremer Damm. Die Eigentümer sind der Verwaltung unbekannt. Beiden Häusern ist im Rahmen eines ordentlichen Verwaltungsaktes eine Beseitigungsverfügung zugestellt worden. Sollten die Eigentümer die Häuser innerhalb der Fristsetzung nicht entfernen, wird die Verwaltung eine Ersatzvornahme durchführen.
- Ein Haus wird derzeit auf einem Betriebsgelände der Verwaltung verwahrt. Ob das Eigentum an dem Haus von der Eigentümerin aufgegeben wird oder ob das Haus einen Stellplatz auf einer Privatfläche findet, ist der Verwaltung nicht bekannt.
Zu 2.)
Die LHH bietet obdachlosen Menschen in Hannover Möglichkeiten der Unterbringung.
Ein dauerhaftes Übernachten im öffentlichen Straßenraum ist gemäß der Verordnung
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der LHH untersagt. Eine Erweiterung
der Sondernutzungssatzung ist aus diesen Gründen nicht vorgesehen.

Zu 3.)
Die Verwaltung wird aus den zu 2. genannten Gründen keine Flächen für das
Aufstellen von Little Homes zur Verfügung stellen.