Drucksache Nr. 15-2692/2012 S1:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2389/2012, Lehrter Str. Fuß-Radweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 12.12.2012
TOP 8.1.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2692/2012 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2389/2012, Lehrter Str. Fuß-Radweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 12.12.2012
TOP 8.1.1.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, an der im Antrag der SPD genannten Einmündung Lehrter Straße 16 Richtung Biotop - Höhe am Rohgraben - links der Ein-
mündung eine Leitbake (Zeichen 605) aufstellen zu lassen, die die passierbare Breite des kombinierte Geh - und Radwegs um ca. 60 Zentimeter reduziert und damit einen Schutzraum für Fußgänger schafft.

Entscheidung

Es stellt eine ganz normale Verkehrssituation dar, wenn eine Nebenanlage als gemeinsamer Geh- und Radweg genutzt wird. Dabei ist von den Fußgängern und Radfahrern die Grundregel des § 1 der StVO zu beachten, nach der die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert und jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Dem Beschluss wird nicht gefolgt.

Der Einbau einer Leitbake (Zeichen 605 StVO) wird abgelehnt und nicht straßenverkehrsbehördlich angeordnet.

Würde man der Idee folgen, auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg die Radfahrer durch den Einbau einer Leitbake (Zeichen 605 StVO) von der Grenze zu den Privatgrundstücken baulich fernzuhalten, müsste dies an unzähligen anderen Stellen auch gemacht werden. Dies ist unverhältnismäßig und kann außerdem nicht gewollt sein.

In der Lehrter Straße zwischen Süßeroder Weg und Königsberger Ring besteht keine andere Verkehrssituation als an vielen anderen gemeinsamen Geh- und Radwegen auch. Insbesondere kann nicht davon gesprochen werden, dass die Radfahrer aus Fahrtrichtung Ostfeldstraße „den Berg hinabfahren“. Die Straße hat lediglich ein sehr geringes Gefälle ca. 2,0 m auf einer Länge von 150 m.


Dies entspricht einem Gefälle von 1,3 %. Ein derart geringes Gefälle würde in vielen Bereichen Deutschlands außerhalb der norddeutschen Tiefebene gar nicht als solches wahrgenommen werden. Es sei auch erwähnt, dass das Gefahrzeichen 108 StVO erst ab einem Gefälle von 4 % zum Einsatz kommt.