Antrag Nr. 15-2689/2017:
Parkplätze vor nicht genutzten Garageneinfahrten

Inhalt der Drucksache:

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Parkplätze vor nicht genutzten Garageneinfahrten

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit Hauseigentümern bzw. Hausverwaltungen im Stadtbezirk
aufzunehmen (auf jeden Fall aber mit Gartenheim eG, Gundlach, hanova, Heimkehr eG, Kunze Immobilien e.K.,
meravis GmbH) mit dem Ziel, den Zurückbau von Absenkungen von Bordsteinen vor in Häusern eingelassenen
Garageneinfahrten, die ungenutzt und/oder nicht mehr geeignet sind, anzustreben.

Begründung

Häufig werden gerade die Garageneinfahrten in der Südstadt, die von ihrer Bauweise her direkt in den Häusern
eingelassen sind, nicht mehr für die Unterbringung von Autos genutzt. Dies liegt vor allem daran, dass diese von
ihren Maßen gar keine Fahrzeuge mehr beherbergen können, da diese zwischenzeitlich zunehmend größer geworden
sind. Durch Bordsteinabsenkungen und Markierungen der Fahrbahn für diese Einfahrten gilt aber weiterhin
das gesetzliche Parkverbot gemäß § 12 Absatz 3, Nr. 5 StVO.
In der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage „Möglichkeiten der freiwilligen Bereitstellung von Parkmöglichkeiten
vor nicht genutzten Garagen“ vom 09.06.2016 (15-1388/2016 F1) wurde klargestellt, dass, „[…] um einen rechtssicheren
Zustand und eine rechtmäßige Freigabe der Flächen für die Allgemeinheit zum Parken zu erreichen, […]
diese Absenkungen zurückgebaut werden [.]“ müssen. Eine entsprechende Freigabe zusätzlichen Parkraums
würde allen Seiten zugutekommen. Auf der einen Seite den Mietern, da zusätzliche Abstellplätze entstehen. Andererseits
aber auch den Eigentümern, da dadurch auch die Wertigkeit des Objekts durch die Bereitstellung zusätzlicher
Stellplätze gesteigert wird, ohne aber auf die Möglichkeit der Nutzung der Garagen als Fahrradkeller,
Lagerraum etc. zu verzichten.