Antrag Nr. 15-2669/2007:
Abringen von Verkehrsschildern "Für Radfahrer erlaubt"

Inhalt der Drucksache:

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Abringen von Verkehrsschildern "Für Radfahrer erlaubt"

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
An den „Radwegen“ in den 30-km/h-Zonen der Bartold-Knaust-Straße, der Springer Straße, Stammestrasse (Südseite) und Am Sauerwinkel sollen Verkehrsschilder „Für Radfahrer erlaubt“ angebracht werden.

Begründung

In den o.a. Straßen wurden die Radwege nicht zurückgebaut, sind aber optisch als solche erkennbar. Diese „Radwege“ sind im Straßenverkehrsrecht Fußwege, da es in Hannover in 30 km/h-Zonen keine Radwege gibt. Es ist zu beobachten, dass alle Radfahrer, vermutlich sind sie sich der Unrecht-mäßigkeit ihres Handelns nicht bewusst, diese aber als Radwege nutzen und können somit im Schadensfall versicherungs- und strafrechtlich belangt werden.
An der Bartold-Knaust-Straße wurde der „Radweg“ zum Teil neu asphaltiert, während die Straße in einem total desolaten Zustand ist. Dies verlockt zur Nutzung des „Radweges“. Hält man sich jedoch an die Verkehrsvorschrift und nutzt die Straße, wird man von überholenden PKW-Fahrern durch Hupen u.ä. genötigt, diese zu verlassen.
An der westlichen Seite der Straße Am Sauerwinkel endet der optisch erkennbare Radweg vor dem Haus Nr. 24 und ab hier erklären zwei Schilder „Fußweg“ und „Für Radfahrer erlaubt“ die für Radfahrer weitere Nutzung; d.h. bis zum Haus-Nr. 22 befindet man sich in einem rechtsunsicheren Raum.