Drucksache Nr. 15-2655/2019 S1:
Neubau einer Grundschule
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 05.12.2019
TOP 7.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2655/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Neubau einer Grundschule
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 05.12.2019
TOP 7.2.2.

Beschluss


Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden Planungen für eine neue Grundschule am Standort des derzeitigen „Schlichtwohngebietes Geveker Kamp“ vorzunehmen und dafür einen Zeit- und Finanzierungsplan zu erstellen.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt befinden sich vier Grundschulen mit einer Gesamtkapazität von 1456 Schulplätzen. Im Schuljahr 2019/20 sind davon insgesamt 1255 Schulplätze belegt. Somit stehen rein rechnerisch ausreichend Schulplätze im Grundschulbereich im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zur Verfügung. Jedoch bestehen standortbezogen Ungleichgewichte in Bezug auf die Auslastung der einzelnen Grundschulen.

In den kommenden Jahren ist aufgrund der Ausweisung von Neubaugebieten und der dynamischen Bevölkerungsentwicklung prognostisch mit einem Anstieg der Schüler*innenzahlen im Stadtbezirk zu rechnen, der die Gesamtkapazität nach der aktuellen Prognoseberechnung nicht überschreitet.

Einen erheblichen Anteil am Zuwachs der Schüler*innenzahlen hat das Neubaugebiet „Benther Blick“, welches am südlichen Ende des Stadtbezirkes liegt und zum Schuleinzugsgebiet der GS Gebrüder-Körting-Schule gehört. Daher prüft die Verwaltung standortbezogene Maßnahmen, die der prognostisch zu erwartenden Steigerung der Anzahl der Schüler*innen Rechnung trägt.

Ein Grundschulstandort im „Schlichtwohngebiet Geveker Kamp“ würde aufgrund der räumlichen Entfernung keine Entlastung für die zu erwartenden Kinder des Neubaugebietes „Benther Blick“ darstellen. Darüber hinaus dienen die Festsetzungen im gegenwärtigen Bebauungsplan für das genannte „Schlichtwohngebiet Geveker Kamp“, insbesondere hinsichtlich der Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung, nicht als planungsrechtliche Grundlage für den Bau einer Grundschule. Insofern wäre eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Außerdem ist die Sanierung des Wohngebiets „Geveker Kamp“ in Planung, so dass die Wohnungen nach Abschluss der Sanierung wieder zur Belegung zur Verfügung stehen.
Der Standort des derzeitigen „Schlichtwohngebietes Geveker Kamp“ steht für Planungen einer neuen Grundschule somit nicht zur Verfügung.

Da derzeit und prognostisch auch in den kommenden Jahren bezogen auf die Gesamtkapazität ausreichend Schulplätze im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vorhanden sind, besteht aus Sicht der Verwaltung kein Bedarf für die Gründung einer neuen Grundschule. Die Verwaltung prüft aufgrund der ungleichen Auslastung standortbezogene Anpassungen der bestehenden Grundschulen.