Antrag Nr. 15-2654/2021:
Entwidmung der Wiese an der Bischof-von-Ketteler-Straße als Festplatz bzw. Verzicht auf Nutzung durch Fahrgeschäfte und Schaustellende

Inhalt der Drucksache:

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Entwidmung der Wiese an der Bischof-von-Ketteler-Straße als Festplatz bzw. Verzicht auf Nutzung durch Fahrgeschäfte und Schaustellende

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zukünftig auf die Nutzung des Festplatzes entlang der Bischof-von-Ketteler-Straße für Fahrgeschäfte und Schaustellende (wie z.B. Zirkus, Hüpfburgen, Reiterspiele, Ponyreiten) zu verzichten und die Fläche zwischen P&R-Parkplatz und Bolzplatz entsprechend zu entwidmen sowie eine Alternativfläche im Stadtteil zu suchen.

Begründung

Derzeit ist die Verkehrssituation entlang der Bischof-von-Ketteler-Straße sehr unübersichtlich (siehe auch Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verkehrssituation im Bereich der Bischof-von-Ketteler-Straße). Durch die Zufahrtsmöglichkeiten zum Parkplatz vor der KiTa Herzkamp ist hier langfristig keine Entspannung der Situation zu erwarten. Zu den Fahrgeschäften gehörende PKW und LKW verschärfen die Situation zusätzlich, wie zuletzt im September.

Hinzu kommt die Beeinträchtigung der Nutzung der direkt am Festplatz gelegenen Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche (Bolzplatz, Basketballkorb, Unterstand). Die Fahrgeschäfte bauen ihre Wohnwagen, Zelte sowie Unterbringungsmöglichkeiten von Tieren so auf, dass diese direkt an die Spielmöglichkeiten und Treffpunkte angrenzen. Dadurch werden Zugänge und Platzangebot eingeschränkt, die Transparenz der Anlage entfällt, da diese nicht mehr von außen einsehbar ist. Die Einschränkung der Transparenz ist auch vor dem Hintergrund bedenklich, dass es der Polizei erst vor Kurzem mit großem Einsatz gelungen ist, den Handel mit Drogen an diesem Ort einzudämmen.
Der Aufenthalt wird durch Exkremente und damit verbundene Geruchsbelästigungen durch Tiere der Schaustellenden stark beeinträchtigt.
Die neuen Anwohner*innen des Gebietes Herzkamp werden durch die Fahrgeschäfte und die geschilderten Auswirkungen durch Lärm zusätzlich beeinträchtigt.
Die schweren Fahrzeuge, die Aufbauten der Fahrgeschäfte und Schaustellenden sowie die Exkremente der Tiere führen dazu, dass die Umgebung der Spielplätze und Treffpunkte der Jugendlichen und Kinder nach Abreise der Fahrgeschäfte beschädigt und für die Kinder- und Jugendlichen längerfristig nicht nutzbar sind.