Drucksache Nr. 15-2641/2017 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Emissionsmessungen für Stickoxid-, Kohlenwasserstoff- und Feinstaub im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 15.11.2017
TOP 10.5.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
1. Entscheidung
15-2641/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Emissionsmessungen für Stickoxid-, Kohlenwasserstoff- und Feinstaub im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 15.11.2017
TOP 10.5.4.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, an den Standorten Noltemeyerbrücke und Mittellandkanal (Höhe Lister Bad) Messanlagen zur Emissionsmessung zu errichten.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Luftgütemessungen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Hannover. Für die Ermittlung und Beurteilung der Luftqualität in Niedersachsen betreibt die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG) des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim ein entsprechendes Messnetz.

Die Stadtverwaltung hat daher bei der ZUS LLG nachgefragt, ob die Einrichtung von zwei Messstationen im Bereich des Mittellandkanals möglich wäre. Die Antwort lautet wie folgt:

„Die Luftqualitätsbeurteilung basiert in Niedersachsen auf festgelegten Gebieten und Ballungsräumen. Die 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung gibt in Abhängigkeit von der Anzahl der in den Gebieten und Ballungsräumen wohnenden Bevölkerung und in Abhängigkeit vom Belastungsniveau vor, wie viele Probenahmestellen einzurichten sind. Dabei sind auch Daten für Bereiche zu gewinnen, in denen die höchsten Werte auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, der im Vergleich zum Mittelungszeitraum der betreffenden Immissionsgrenzwerte signifikant ist. Diese Anforderungen erfüllt das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN) in seiner jetzigen Ausrichtung.

Gleichwohl ist es erforderlich, das Messkonzept regelmäßig zu überprüfen und bei Vorliegen neuer Erkenntnisse ggfs. anzupassen. Unter anderem zu diesem Zweck führt das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz zahlreiche Schadstoffmodellierung durch. Ein Ziel ist es hierbei auch, Schwerpunkte hinsichtlich der Luftbelastung zu identifizieren. Sollte sich ein Verdachtsfall auf Vorliegen einer erhöhten Schadstoffbelastung erhärten, schließen sich orientierende Messungen an, bevor ggfs. letztlich ein unbefristeter ortsfester Messpunkt eingerichtet wird.

Im Rahmen der Beantragung der Fristverlängerung zur Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffoxid (NO2) wurden im Jahr 2011 Modellrechnungen für die Stadt Hannover durchgeführt. Es wurde unter Berücksichtigung der Emissionsquellen Hausbrand, Straßenverkehr, Bahnverkehr, Schifffahrt und Industrie eine Analyse der Luftschadstoffbelastung (NOX und PM10) für 2010 und eine Prognose für 2015 angefertigt. Die Emissionen aus der Schifffahrt wurde aus der jährlichen Beförderungsleistung (tonnenkilometrische Leistung) und beförderungsleistungsbezogenen Emissionsfaktoren bestimmt. Die Emissionsfaktoren beruhen auf einem durchschnittlichen Dieselverbrauch einer deutschen Durchschnittsbinnenschiffflotte. Detaillierte Aufstellung der tatsächlichen Binnenschiffflotte und der Verkehrsströme liegen nicht vor. Die dabei ermittelte Stickoxidemission aus der Schifffahrt hat im Stadtgebiet von Hannover einen Anteil an der stadtweiten Gesamtemission der Stickoxide (NOX) von ca. 3 %. Bei Feinstaub der Fraktion PM10 beträgt der Anteil der Schifffahrt rund 1 %. Der Einfluss der Binnenschifffahrt auf die Luftschadstoffsituation ist in der Nähe des Mittellandkanals am größten und sinkt mit der Entfernung zum Mittellandkanal deutlich. Die Zusammensetzung der Vorbelastung (ohne den Beitrag des lokal vorbeiführenden Straßenverkehrs) wurde für einen Immissionsaufpunkt in der Nähe der Noltemeyerbrücke untersucht und ist in den beiliegenden Abbildungen dargestellt.




In der Nähe der Noltemeyerbrücke beträgt der Anteil der Schifffahrt an der NOX-Vorbelastung ca. 11 % und an der PM10-Vorbelastung rund 1 % bei einer für diesen Standort insgesamt ermittelten mittleren NO2-Konzentration von 29 ìg/m³ und einer mittleren PM10-Immission von 19 ìg/m³. Der Beitrag der Schifffahrt an dieser Gesamtbelastung liegt noch erheblich unter den oben gezeigten Werten. Die allgemein guten Ausbreitungsbedingungen im betrachteten Bereich des Mittellandkanals sorgen für diese vergleichsweise niedrigen Luftschadstoffbelastungen. Aufgrund dieser Ergebnisse der Modellrechnungen ist nicht davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 oder NO2 im Bereich des Mittellandkanals überschritten werden.

Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sehen wir derzeit keine Notwendigkeit, die Luftqualitätsmessungen gemäß 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung um Messungen in am Mittellandkanal und an der Noltemeyerbrücke zu ergänzen.“

Ende des Zitats des Gewerbeaufsichtsamtes.