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Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Mario Seebode die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Werden nicht berührt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Herr Seebode hat mit Schreiben vom 15.12.2016 seinen Rücktritt aus dem Bezirksrat mit sofortiger Wirkung erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 NKomVG endet damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.08
Hannover / 22.12.2016