Drucksache Nr. 15-2634/2018:
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-2634/2018
0
 

Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult

Antrag,

die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult zu beschließen:

1. Antrag Nr. 2018-07
Empfänger: Kulturbüro Südstadt e.V.
Verwendungszweck: Spiele der Kulturen - Internationaler Spieletag
Zuwendungsbetrag: 1.350,00 €

2. Antrag Nr. 2018-08
Empfänger: CAN ARKADAS e.V.
Verwendungszweck: Integrationsförderung durch Sport, Bewegungs- und Spielangebote mit Musik
Zuwendungsbetrag: 1.800,00 €

3. Antrag Nr. 2018-09 - Eigene Initiative
Empfänger: Flüchtlingswohnheime im Stadtbezirk Südstadt-Bult
Verwendungszweck: Weihnachtsgeschenke für Flüchtlingskinder
Zuwendungsbetrag: bis zu 1.620,00 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Aktivitäten des Integrationsbeirates sind darauf ausgerichtet, das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Stadtbezirk zu fördern. Diese Zielsetzung differenziert grundsätzlich nicht nach geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten; es entspricht dem Integrationsgedanken, dass sich einzelne geförderte Projekte an unterschiedliche Zielgruppen (z.B. Frauen/Mädchen bzw. Männer/Jungen) richten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 11111
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Produkt 11111
Bezeichnung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 4.770,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -4.770,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -4.770,00 €

Begründung des Antrages

Zu 1..
Auf Grundlage des Zuwendungsantrages des Kulturbüros Südstadt e.V, hat sich der Integrationsbeirat Südstadt-Bult am 07.11.2018 einstimmig für die Vergabe der oben genannten Zuwendung ausgesprochen. Ziel des Projektes ist es, durch gemeinsames Spielen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kulturen zu verbinden, um somit die Gemeinschaft, Kommunikation und soziale Kompetenzen dieser Menschen zu fördern.

Zu 2.:
Auf Grundlage des Zuwendungsantrages des Vereins CAN ARKADAS hat sich der Integrationsbeirat Südstadt-Bult am 07.11.2018 mehrheitlich für die Vergabe der oben genannten Zuwendung ausgesprochen. Das Projekt hat das Ziel, die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund zu unterstützen. Dabei soll der Zusammenhalt zwischen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund gestärkt und zugleich die kreativen sowie integrativen Potentiale der Kinder gefördert werden.

Zu 3.:
Auch wenn viele der Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingswohnheime keine Christen sind, so ist es in unserer Gesellschaft sehr verbreitet, sich in der Weihnachtszeit zu beschenken. Die im Wohnheim lebenden Kinder und Jugendlichen haben jedoch kaum Aussichten, ein Geschenk zu erhalten. Um auch diesen eine Freude zu Weihnachten zu bereiten, hat der Integrationsbeirat am 07.11.2018 mehrheitlich beschlossen, pro Kind/Jugendlichen ein Geschenk im Wert von max. 20 Euro zu überreichen.
18.63.07 18.63.07
Hannover / 08.11.2018