Anfrage Nr. 15-2608/2021:
Fahrradstraße am Kronsberg

Inhalt der Drucksache:

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Fahrradstraße am Kronsberg

Die Fahrradstraße am Kronsberg verläuft vom Funkenkamp über Försterkamp bis zum Ende Ellernbuschfeld. Im Bereich Ellernbuschfeld / Einmündung Feldbuschwende kommt es regelmäßig zu Missverständnissen der rechts vor links Vorfahrtsregel.
Für viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer scheint hier eine irreführende Beschilderung bzw. Wegweisung vorzuliegen. Zwar ist das Ende der Fahrradstraße durch das Verkehrszeichen 244.2 linksseitig ausgeschildert, jedoch wird am Ende des Ellernbuschfeldes der Blick der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf die auf der Asphaltdecke angebrachten Markierungen wie Pfeile in beide Fahrtrichtungen und ein Fahrradsymbol gelenkt. Damit wird eine Fortsetzung der Fahrradstraße
suggeriert, die dem Verkehrszeichen 244.2 widerspricht. Das in Sichtweite Richtung Rehbuschfeld angebrachte Verkehrszeichen 237, das den Sonderweg für Radfahrer ausweist, trägt zur einer Falschinterpretation bei.
Offenbar ist für viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zudem unklar, dass auch auf der Fahrradstraße die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten sind und somit auch die Vorfahrtsregel rechts vor links.
Gefährliche Verkehrssituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern wie z. B. Autofahrern traten bereits mehrfach auf. Auch Kinder, die die Fahrradstraße auf ihrem Schul- und Nachhauseweg nutzen bzw. queren, sind potenziell gefährdet.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Möglichkeiten gibt es, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer vor Ort - nicht nur im Bereich Ellernbuschfeld / Einmündung Feldbuschwende, sondern im ganzen Verlauf des Straßenzuges Funkenkamp, Försterkamp und Ellernbuschfeld - noch deutlicher auf bestehende rechts vor links Regelungen hinzuweisen?

Petra Stittgen

Fraktionsvorsitzende