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Bebauungsplan Nr. 352, 2. Änderung - Große Packhofstraße;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 352, 2. Änderung
Ausweisung eines Kerngebietes
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen;
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 352 hat keine spezifischen Auswirkungen auf bestimmte Gruppen der Bevölkerung.
Kostentabelle
Es entstehen keine negativen finanziellen Auswirkungen. Durch den Verkauf der städtischen Grundstücksflächen wird die Landeshauptstadt Hannover eine Einnahme erzielen.
Begründung des Antrages
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 352, 2. Änderung ist durch den Bebauungsplan Nr. 352 eine öffentliche Verkehrsfläche im Blockinnenbereich festgesetzt, die an die Große Packhofstraße angebunden ist. Weiterhin ist die öffentliche Verkehrsfläche über eine Fläche mit Geh- und Fahrrechten an die Bahnhofstraße angebunden. Damit sollten die Grundstücke Bahnhofstraße 12, 13, 14 und Georgstraße 31 und 33 eine rückwärtige Anlieferung von der Großen Packhofstraße erhalten, da für die genannten Grundstücke aus verkehrlichen Gründen eine Anlieferung über die Georg- und Bahnhofstraße nicht mehr erfolgen sollte. Eine Widmung dieser Verkehrsflächen ist aber niemals erfolgt.
In der Folgezeit gestaltete sich die Erschließung der genannten Grundstücke über die Georg- und Bahnhofstraße jedoch derart, dass eine Anlieferung von der Großen Packhofstraße nicht mehr zu erfolgen brauchte. Ebenso wurde das Angebot eines öffentlichen Durchgangs zwischen Große Packhofstraße und Bahnhofstraße nur selten oder eher nicht genutzt.
Daraufhin wurde durch Anliegerinitiativen in den 90er Jahren Teile der Hoffläche so bebaut, dass zwei voneinander getrennte Höfe entstanden sind.
Der Aufstellungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 25.11.1999 (Drucksache Nr. 2923/99) beinhaltete lediglich die städtischen Fläche des Innenhofes, um diese Fläche an Grundstücksnachbarn zu verkaufen. Daher ist nunmehr ein neues Bebauungsplanverfahren notwendig.
Deshalb wird dem Verwaltungsausschuss auch ein neuer Aufstellungsbeschluss mit dem erweiterten Geltungsbereich zur Beschlussfassung vorgelegt. In diesem erweiterten Aufstellungsbeschluss wird die gesamte, im Bebauungsplan Nr. 352 festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche dem umgebenden Baugebiet zugeordnet und die nunmehr vorhandene Bebauung im Blockinnenbereich gesichert.
61.1 1
Hannover / 29.11.2004