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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Daniel Steffens
Antrag,
gem. § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit
§ 55 b Abs. 1 Ziffer 2 NGO festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Vahrenwald – List bei Bezirksratsherrn Daniel Steffens gem. § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO zum 31. Oktober 2008 vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
entfällt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Daniel Steffens hat schriftlich mitgeteilt, dass er das Bezirksratsmandat zum 31. Oktober 2008 niederlegt. Damit endet die Mitgliedschaft im Bezirksrat Vahrenwald – List gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen.
18.62.02
Hannover / 03.11.2008