Drucksache Nr. 15-2564/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bautätigkeiten in der Hauptstraße Wettbergen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 03.12.2020
TOP 6.3.6.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2564/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bautätigkeiten in der Hauptstraße Wettbergen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 03.12.2020
TOP 6.3.6.

Nach einer schlechten Vorabinformation durch die Verwaltung für dieses Bauvorhaben ist es dringend notwendig einen Zwischenbericht zu erhalten. Der derzeitige Baufortschritt zeugt nicht unbedingt von einem nahen Abschluss der Bautätigkeiten. Zumal von einer Firma zugemacht wird und von der nächsten Firma wieder aufgemacht wird.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der Stand der Baufortschritte?
2. Wann ist die Hauptstraße wieder beidseitig befahrbar und die Bürgersteige wieder in einem Zustand, der die Auflagen der Verkehrssicherheitspflicht entspricht?
3. Wann ist mit dem endgültigen Abschluss Bautätigkeiten zu rechnen und ist die geplante Generalwiederherstellung (Osterferien 2021) vorzuziehen so dass die Bürger wieder in einen Stadtteil ohne Baulärm und ständigen Umleitungen und Belästigungen leben können?

Antwort:

zu Frage 1.)
Es handelt sich hier um Leitungsarbeiten im Zuge einer privaten Hochbaumaßnahme. Die Verwaltung bzw. der Fachbereich Tiefbau kann somit nicht über den Stand des Baufortschritts berichten.
Der Fachbereich Tiefbau erwartet von den betreffenden Leitungsträgern (enercity, Telekom, Stadtentwässerung) eine Fertigstellungsanzeige, um dann nach Abschluss der Leitungsarbeiten mit der Wiederherstellung der Verkehrsfläche zu beginnen.
Die Fertigstellungsanzeigen sollten in den nächsten Wochen eingehen.
Die Eröffnung des Ladengeschäfts (Bäckerei Schäfer) ist nach Kenntnis des Fachbereich Tiefbau auf vorrausichtlich Anfang Januar verschoben.

Zu Frage 2.)
Nach Beendigung der Arbeiten der Leitungsträger erfolgt die Aufhebung der aktuellen Verkehrsführung (Einbahnstraßenregelung). Es werden wieder beide Fahrtrichtungen befahrbar sein. Mit örtlichen Einschränkungen ist weiterhin zu rechnen. Eine Abnahme der provisorischen Wiederherstellung durch die Leitungsträger erfolgt nach Fertigstellung der Leitungsarbeiten. Dabei wird auch auf einen verkehrssicheren Zustand geachtet.

Zu Frage 3.)
Die Wiederherstellung der Leitungsaufbrüche in der östlichen und westlichen Nebenanlage sowie der Herstellung der geänderten Zufahrt zum Ladengeschäft erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2021 in Abhängigkeit von der Witterung und Baufreiheit. Die Fahrbahndeckensanierung über die gesamte Fahrbahnbreite wird wegen der geringen Fahrbahnbreite unter Vollsperrung ausgeführt. Aufgrund des Busverkehrs ist dies nur in den Ferien (Osterferien 2021) möglich.