Drucksache Nr. 15-2562/2008:
Ausbau der Kirchhöfnerstraße in Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Limmer
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-2562/2008
1
 

Ausbau der Kirchhöfnerstraße in Limmer

Antrag,

dem Ausbau der Kirchhöfnerstraße zwischen Wunstorfer Straße und Harenberger Straße und Harenberger Straße und Eichenbrink, wie in Anlage 1 dargestellt, dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen

Vermögenshaushalt

HMK 6150.001-950100 541.000 € Jahr 2009

Bezeichnung Sanierung Limmer-Nord

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit ( Beleuchtung ) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten360.700,00 €Betriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt360.700,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung541.000,00 €6150.001-950100Sachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten25.245,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt541.000,00 € Ausgaben insgesamt25.245,00 € 
Finanzierungssaldo-180.300,00 € Überschuss / Zuschuss-25.245,00 € 
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen 590.000 €.

In den dargestellten Gesamtkosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschluss-
leitungen in Höhe von ca. 49.000 € enthalten. Diese werden nicht über die Haushalts-
managementkontierung, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Die Mittel für den Straßenumbau der Kirchhöfner Straße stehen als Haushaltsausgaberest in der Haushaltsmanagementkontierung 6150.001-950100 für die Sanierungsmaßnahmen in Limmer zur Verfügung.

Die Zuschüsse Dritter beinhalten die üblichen Landesmittel für Sanierungsmaßnahmen.

Bei der Maßnahme wird die Straßenausbaubeitragssatzung nicht angewendet, da die Straße im Rahmen der städtebaulichen Sanierung in Limmer umgebaut wird.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Die Kirchhöfnerstraße befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Der Aufbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen entspricht nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen.


Abschnitt Eichenbrink – Harenberger Straße:

Die Fahrbahn hat heute eine Breite von ca. 6,00m und nur in einem Abschnitt vor den Wohngebäuden Nr.10 bis 20 befindet sich ein Gehweg.

Abschnitt Harenberger Straße – Wunstorfer Straße:

Die Fahrbahn ist bis auf eine Einengung durch das Eckhaus Harenberger Straße 10 ca. 6,00 m breit und wird beidseitig beparkt, teilweise halbhoch auf den Gehwegen. Die Gehwege weisen eine Breite von ca. 2,00 m auf der Westseite und ca. 4,00 m auf der Ostseite auf. Im Bereich der Einengung ist die Fahrbahn ca. 8,00 m breit und beidseitig durch ca. 2,00 m breite Gehwege begrenzt.


2. Beschreibung des Vorhabens

Die Kirchhöfnerstraße zwischen Wunstorfer Straße und Eichenbrink ist auch nach dem Ausbau in zwei unterschiedlich gestaltete Teilabschnitte unterteilt.

Im Bereich zwischen Wunstorfer Straße und Harenberger Straße ist es geplant, die Kirch-
höfnerstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszubauen. Die Flächen zwischen den Gebäudefronten werden niveaugleich mit Pflaster befestigt und lediglich zur Entwässerung der Flächen durch Entwässerungsrinnen unterteilt. Es sind ca. 7 Stellplätze in diesem Bereich geplant, die durch Änderung der Befestigung gekennzeichnet werden sollen. Durch einen Verschwenk in der Fahrbeziehung wird eine Geschwindigkeitsreduzierung des Kfz-Verkehrs erzielt.

Zusätzlich werden ca. 5 Baumstandorte vorgesehen zur Abgrenzung der Stellplätze und Betonung des Einfahrtbereiches.

Dieser Bereich der Kirchhöfnerstraße ist von der Wunstorfer Straße in einer Richtung über eine Aufpflasterung als Einbahnstraße zu befahren.

Die Beleuchtung wird der geplanten Profilaufteilung angepasst.

Der Bereich zwischen Harenberger Straße und Eichenbrink erhält ebenfalls eine neue Profilaufteilung.

Die Fahrbahn der Einbahnstraße ist mit einer durchgängigen bituminösen Befestigung in 4,00 m Breite geplant. Beidseitig sind jeweils 2,00 m breite Parkstreifen auf der gesamten Abschnittslänge vorgesehen, die lediglich durch Zufahrten, Flächen für Baumstandorte und Aufpflasterungen unterbrochen sind.

Die verbleibende Profilbreite wird für die Anlage von beidseitigen Gehwegen in einer Breite von jeweils ca. 2,00 m genutzt.

Die teilweise erheblichen Höhenunterschiede zu den anliegenden Grundstücken werden durch vorhandene Böschungen und im Bereich des Gebäudes Nr. 9 zusätzlich durch Winkelstützmauern aufgefangen.





Zusätzlich zu den Aufpflasterungen im Einfahrtsbereich der Kirchhöfnerstraße vom Eichen-
brink und der Ausfahrt zur Harenberger Straße ist es geplant, besondere Querungen der Fahrbahn, wie die Gehwegverbindung zur Grundschule Kastanienhof und den Zufahrts-
bereich zum Aldi-Markt durch Aufpflasterungen hervorzuheben und besonders zu betonen.

Im Bereich der Kirchhöfnerstraße zur Harenberger Straße vor den Gebäuden 10 bis 20 werden bereits mit dem Ausbau ca. 7 Baumstandorte realisiert. Der obere Bereich zum Eichenbrink ist derzeit von einem hohen Baumbestand auf privaten Flächen geprägt, lässt sich allerdings bei Änderung auf den Privatgrundstücken noch ergänzen durch die Anpflanzung weiterer Bäume in Bereich des Parkstreifens.


3. UVP

Durch den Ausbau der Kirchhöfnerstraße wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität werden für alle Verkehrsteilnehmer erhöht.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der geplanten Maßnahme nicht aus.




4. Bauzeit/Bauablauf

Es ist geplant, die Baumaßnahme im Frühjahr 2009 zu beginnen.
66.21 
Hannover / 09.09.2008