Drucksache Nr. 15-2557/2020 S1:
Durchführung mobiler Geschwindigkeitsmessungen in der Beckstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 03.12.2020
TOP 7.4.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2557/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Durchführung mobiler Geschwindigkeitsmessungen in der Beckstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 03.12.2020
TOP 7.4.2.

Beschluss


Die Verwaltung wird beauftragt, in der Beckstraße im Bereich der Kleingartenanlage und der Kindertagesstätte über einen längeren Zeitraum mobile Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und die Messergebnisse dem Stadtbezirksrat Ricklingen zur Kenntnis vorzulegen.

Entscheidung


Da in der Beckstraße die vorgenannten Kriterien hinsichtlich der Unfall- und Gefahrenlage laut Polizeistatistik und laut derzeitiger polizeilicher Einzelfallbeurteilung nicht erfüllt sind, hat die Polizeiinspektion Hannover am 08.02.2021 gegenüber der Stadtverwaltung Hannover ein Einvernehmen für bußgeldbewerte Geschwindigkeitskontrollen nicht erteilt. Die Stadtverwaltung darf daher derzeit in der Beckstraße keine bußgeldbewerten Geschwindigkeitskontrollen durchführen.Bevor die Stadtverwaltung in einer Straße bußgeldbewerte Geschwindigkeitskontrollen durchführen darf, ist ein strenges förmliches Verfahren zu durchlaufen.

Begründung:
Aufgrund eines verbindlichen Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 27.10.2010 muss vor der Durchführung jeder Verkehrsüberwachungsmaßnahme auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der örtlichen Unfalluntersuchung über die Auswahl der Messstellen, die Festlegung der Messzeiten und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion erzielt werden.

Ziel der bußgeldbewerten Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Die Standorte für die Überwachungsanlagen (stationär und mobil) sind vorrangig dort einzurichten, wo sich in der Vergangenheit häufig Unfälle ereignet haben oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden. Schwerpunkte sind u. a. auch die Überwachungsmaßnahmen im Nahbereich von Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen.

Die Stadtverwaltung darf und wird zunächst Verkehrsmessungen vornehmen lassen, welche lediglich das Geschwindigkeitsniveau vor Ort anonymisiert erheben. Diese Datenlage wird die Stadtverwaltung anschließend bei der Polizeiinspektion Hannover einreichen, um dort erneut eine Erteilung des Einvernehmens zu einer künftigen bußgeldbewerten Geschwindigkeitsüberwachung zu beantragen.

Die Messergebnisse der bloßen Geschwindigkeitserhebung wird die Stadtverwaltung dem Bezirksrat zur Verfügung stellen.

Sofern künftig bußgeldbewerte Geschwindigkeitskontrollen erfolgen dürfen, wird die Stadtverwaltung diese vornehmen und zugehörige Messergebnisse dem Bezirksrat ebenfalls zur Verfügung stellen.