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Die Kaiser-Wilhelm-Straße hat ausgewiesene Parkplätze, die zu einer Hälfte wohl auf den Fußwegen ausgewiesen sind. Gleichzeitig liegt die Straße in einer Tempo-30-Zone.
Wir fragen die Verwaltung:1. Was hat zu dieser divergierenden, straßenverkehrsrechtlichen Ausweisung geführt?
2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um beide Maßnahmen, Parken und Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, auf der gesamten Straßenlänge zu erreichen?