Antrag Nr. 15-2523/2014:
Saarbrücker-4-Punkte-Modell

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Saarbrücker-4-Punkte-Modell

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten darauf hinzuwirken, das ,,Saarbrücker-4-Punkte-Modell“ zur Verminderung von Stromsperren im Stadtbezirk Linden-Limmer und ganz Hannover umzusetzen. Dazu wird die Verwaltung gebeten mit den Enercity, Vertretern der Sozialbehörden und Vertretern der Träger von Schuldnerberatungen in Kontakt zu treten und eine Kooperation im Sinne des ,,Saarbrücker-4-Punkte-Modells“ zu ermöglichen.

Begründung

Das ,,Saarbrücker-4-Punkte-Modell“ bietet ohne erheblichen finanziellen Mehraufwand die Möglichkeit, Stromsperren vorzubeugen, indem eine enge Verknüpfung zwischen Sozialbehörden und Stromanbieter bereits vor der Stromsperre ansetzt und damit die Möglichkeit bietet, bereits vor der Abschaltung aktiv zu werden. Gerade in Hannover kann das Modell seine Wirkung besonders gut entfalten, da Enercity einen hohen Marktanteil hat.
Insbesondere im Winter führen Stromsperren zu einer bedrohlichen Wohnsituation und deshalb gilt es nach Lösungsansätzen zu suchen, um Stromsperren zu verhindern. Durch eine enge Kooperation von Sozialbehörden und Energieversorgern, konnten in der Region Saarbrücken allein in den ersten vier Monaten der Anwendung des Modells rund 300 Energiesperren vermieden werden.


Anlage:

Vorab zitieren wir hier die 4 Punkte von der Homepage der Stadt Saarbrücken, um Ihnen bereits einen Einblick in das Modell zu geben.

Punkt 1 des Modells besteht in einer Einwilligungserklärung des Sozialleistungsempfängers, die einen Datenaustausch zwischen dem Grundversorger Energie SaarLorLux und dem zuständigen Jobcenter ermöglicht. Durch die Einwilligungserklärung wird trotz des gesetzlichen Datenschutzes für diesen Sonderfall erlaubt, dass Energie SaarLorLux das Jobcenter informiert, wenn dem Kunden eine Stromsperre droht. Dadurch kann das Jobcenter reagieren und versuchen, die Sperrung zu verhindern und die Zahlung der Außenstände zu erreichen.
Instrumente hierzu sind unter anderem Darlehen, Stundungsanträge, Abschlagszahlungen und Schuldnerberatung. Die Erklärung kann auf freiwilliger Basis beim Jobcenter unterschrieben werden. Wenn jemand künftig eine Sozialleistung beim Jobcenter beantragt, werden die Mitarbeiter dem Antragsteller die Erklärung erläutern. Auch Personen, die bereits Sozialleistungen beziehen, werden über das Instrument der Einwilligungserklärung informiert, wenn sie das nächste Mal in Kontakt mit der Behörde treten. So kann nach und nach allen Sozialleistungsbeziehern die Erklärung angeboten werden.
Jobcenter und Energie SaarLorLux stimmen zurzeit die Formulierung der Einwilligungserklärung final ab, grundsätzliche datenschutzrechtliche Fragen haben beide Seiten im Vorfeld geklärt. Die für einen Austausch notwendigen Daten, die entsprechenden Datenformate und der Weg der Datenübermittlung werden ebenfalls derzeit einvernehmlich zwischen dem Grundversorger und dem Jobcenter festgelegt.

Punkt 2 sieht vor, dass Energie SaarLorLux als Grundversorger und die Stadtwerke Saarbrücken als örtlicher Netzbetreiber in der letzten Zahlungsaufforderung beziehungsweise in der schriftlichen Sperrankündigung auf die Hilfemöglichkeiten des zuständigen Jobcenters hinweisen. Zudem werden in Frage kommende flankierende Beratungseinrichtungen (z.B. Schuldnerberatung) aufgezeigt.

Punkt 3: Die Stadtwerke werden Sperren in der Regel montags bis donnerstags vornehmen. Hiermit soll gewährleistet werden, dass die Betroffenen einer Stromsperre oder das Jobcenter kurzfristig handlungsfähig bleiben. So kann vermieden werden, dass die Betroffenen am Wochenende keinen Strom haben.

Punkt 4 ist eine Selbstverpflichtung von Energie SaarLorLux, mit gezielten Maßnahmen zukünftig auflaufende Zahlungsrückstände ihrer Kunden möglichst gering zu halten, bevor die erste Mahnung ergeht. Damit soll sichergestellt werden, dass die Zahlungsrückstände in einem zu erarbeitenden Rückzahlungsplan zeitnah wieder ausgeglichen werden können.