Antrag Nr. 15-2519/2015:
Entwidmung der Wunstorfer Straße als Bundesstraße 441

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Entwidmung der Wunstorfer Straße als Bundesstraße 441

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, zur Vorbereitung eines Stadtteilverkehrskonzeptes für Limmer durch ein Gutachten zu klären, wie die Widmung der Wunstorfer Straße als Bundesstraße 441 aufgehoben werden kann.

Begründung

Die Kommission Sanierung Limmer hat diesen Antrag in ihrer Sitzung am 29. September einstimmig beschlossen. Sie hat damit auf den Antrag reagiert, ein Stadtteilverkehrskonzept für Limmer zu erstellen, mit folgender Begründung:
Mit dem Stadtteilverkehrskonzept für Limmer sollen Analysen und Prognosen des Verkehrs (Kfz., Fahrradfahrer, Fußgänger, ÖPNV) in Limmer erarbeitet werden. Dann sollen Mängel und Probleme ermittelt und Handlungskonzepte zur Verwirklichung eines Zielkonzepts entwickelt werden. Dabei sollen zwar Anschlüsse an Nachbarstadtteile betrachtet werden. Ein Stadtteilverkehrskonzept betrachtet aber in erster Linie den Verkehr innerhalb eines Stadtteils. Der ist in Limmer kein Problem. Er ist auch im Rahmen der Städtebaulichen Sanierung und der Planungen für die Wasserstadt gründlich behandelt worden. Verbesserungen sind erfolgt, u.a.:
- Ausbau der Wunstorfer Straße bis Harenberger Straße. Der Ausbau des verbleibenden Teils bis zur Franz-Nause-Straße wird in Kürze beginnen.
- Umgestaltung des Tegtmeyerplatzes
- Neugestaltung der Brunnenstraße
- Umbau der Franz-Nause-Straße mit Aufhebung der Einmündung in die Zimmermann­straße
Auch die Auswirkungen der Wasserstadt sind kein Problem des Binnenverkehrs innerhalb von Limmer. Die künftigen Bewohner wollen vorwiegend Ziele außerhalb von Limmer erreichen.
Das eigentliche Problem ist der Durchgangsverkehr. Auf der Wunstorfer Straße (Bundesstraße 441) rollt der Verkehr auf einer Länge von r. 1,5 km durch Limmer (DTV 2010: 9.900 Kfz., davon 400 Schwerverkehr > 3,5 t). An der Straße gibt es dichte Wohnbebauung. An den Häuserfronten werden die für Wohngebiete zulässigen Orientierungswerte für den Verkehrslärm ständig überschritten. Ein gesundes Wohnen ist dort nicht möglich. Ähnlich ist die Situation an der Zimmermannstraße.
In den Maßnahmenvorschlägen des Antrags wird zwar als erster Punkt die Umwidmung der B 441 genannt. Aber nur wenn sie erfolgt, ergibt sich Raum für weitere Vorschläge. Die Maßnahmenvorschläge 2 bis 8 sind entweder utopisch oder Teil der laufenden Planungen der Stadt. Aber solange der Durchgangsverkehr auf der Wunstorfer Straße durch Limmer rollt, lässt sich keine entscheidende Verbesserung der Lebensqualität im Einwirkungsbereich der Straße erreichen.
Dass die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehrs, Geschäfts­bereich Hannover, eine Entwidmung der Wunstorfer Straße als B 441 bisher ablehnt, ist verständlich. Die Bundesfernstraße bilden ein „zusammenhängendes Verkehrsnetz“ (§ 1 FStrG). Bei einer Entwidmung der Wunstorfer Straße würde die Verbindung mit der B 6 (Westschnellweg) entfallen, und damit der Zusammenhang. Denkbar ist aber die Herstellung des Zusammenhangs über Carlo-Schmid-Allee, Badenstedter Straße und Hermann-Ehlers-Alle zur B 65 (Bückeburger Allee). Das sind bisher Regionsstraßen (K49 und K35). Deren Umwidmung zur Bundesstraße ist sicher nicht ohne weiteres bei den Beteiligten zu erreichen. Jeder kämpft um seinen Straßenbestand. Deshalb sollte zunächst geklärt werden, ob und wie die Entwidmung der Wunstorfer Straße erreicht werden kann. Erst dann macht es Sinn, weitere Maßnahmen im Stadtteil Limmer zu planen.
Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer unterstützt mit diesem Beschluss den Beschluss der Kommission Sanierung Limmer.