Anfrage Nr. 15-2518/2014:
Tiefgarage Grundstück Velberstraße 2 / Limmerstraße 51/53

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Tiefgarage Grundstück Velberstraße 2 / Limmerstraße 51/53

Die Stadtverwaltung hat mit der Drucksache 2038/2014 den Antrag auf Einleitung des Aufstellungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1815 Wohn- und Parkhaus Velberstraße gestellt. Bestandteil des geplanten Vorhabens soll möglicherweise die Zufahrt aus einer geplanten Tiefgarage auf dem Grundstück Velberstraße 4 in eine Tiefgarage unter dem Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke Velberstraße 2 / Limmer­straße 51/53 werden.
Die Existenz dieser Tiefgarage und ihre Größe sind bisher nicht eindeutig bekannt. Es gibt aber die Information, dass die Zufahrt zu der Tiefgarage über das Grundstück Velberstraße 4 geplant war und nicht gebaut worden ist, weil der geplante Bau eines Parkhauses nicht zustande gekommen ist. Und es gibt die weitere Information, dass die Eigentümer Ablösebeträge dafür zahlen mussten, dass sie keine Stellplätze geschaffen haben, weil die von ihnen gebaute Tiefgarage keine Zufahrt bekommen hat.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Gibt es unter dem Wohn- und Geschäftshaus an der an der Ecke Velberstraße 2 / Limmerstraße 51/53 eine Tiefgarage, für die vom Grundstück Velberstraße 4 ein Zufahrt geschaffen werden kann?
2. Falls nein: Gab es dort eine Tiefgarage und ist für die Flächen inzwischen eine andere Nutzung genehmigt worden?
3. Falls ja: Stimmt es, dass die Zufahrt über das Grundstück Velberstraße 4 geplant war und dann nicht gebaut worden ist, weil der geplante Bau eines Parkhauses auf dem Grundstück nicht zustande gekommen ist?