Drucksache Nr. 15-2517/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fußgängerüberweg in der Buschriede
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 08.12.2021
TOP 7.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
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15-2517/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fußgängerüberweg in der Buschriede
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 08.12.2021
TOP 7.4.1.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr, da oftmals Rad- und E-Scooterfahrerinnen und -fahrer, ohne zuvor auf den Verkehr auf der Straße zu achten und ordnungsgemäß abzusteigen, an dem Fußgängerüberweg die Straße kreuzten. Da die Querung aufgrund der Waldlage für Autofahrer vergleichsweise schlecht einzusehen ist, können diese oft nur sehr spät erkennen, dass Zweiradfahrende ohne abzusteigen hier die Straße überqueren wollen, so dass es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen an dieser Stelle kommt. Durch die Installation von Schutzgittern, die die Zweiradfahrenden zum Absteigen und ordnungsgemäßen Überqueren der Straße zwingen würden, könnte hier beispielsweise für mehr Sicherheit gesorgt werden.
Daher frage ich die Verwaltung:
1. Ist diese Situation der Verwaltung bekannt?
2. Wenn ja, wird bereits an Abhilfelösungen gearbeitet und welche sind das?
3. Wenn nein, was gedenkt die Verwaltung gegen diese Gefahrensituation – jetzt wo sie bekannt ist – zu unternehmen?

Antwort der Verwaltung:

Zu Fragen 1 und 2: Der Verwaltung ist diese Querung nicht als Gefahrenstelle bekannt, daher werden keine Maßnahmen erarbeitet
Zu Frage 3: Die Verwaltung sieht hier keine Veranlassung, verkehrssichernde Maßnahmen einzurichten, da der vorhandene Fußgängerüberweg eine sichere Querung der Straße ermöglicht und die sehr guten Sichtbeziehungen an dieser Stelle keine Gefahrensituationen entstehen lassen dürften.
Beschilderung und Markierung sind hier optimal. Auf der Rad-/Fußverkehr-Verbindung befinden sich beidseitig vor der Querungsstelle die Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren!" (VZ-Nr. 205) sowie fest installierte Poller. Auf der Straße Buschriede gilt zudem eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30.km/h.