Drucksache Nr. 15-2512/2017 S1:
Ausweisung einer Freilauffläche für Hunde im Stadtbezirk Ricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 09.11.2017
TOP 8.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2512/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Ausweisung einer Freilauffläche für Hunde im Stadtbezirk Ricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 09.11.2017
TOP 8.3.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Stadtbezirk Ricklingen die Möglichkeit besteht, eine Freilauffläche für Hunde auszuweisen.

Entscheidung


Dem Antrag wird gefolgt.

Begründung:
Entsprechend des Antrages wurde das Gebiet des Stadtbezirks Ricklingen dahingehend überprüft, ob geeignete Flächen für den Freilauf von Hunden zur Verfügung stehen.

Da die angrenzenden Landschaftsräume i.d.R. bis an den Siedlungsrand heran als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen sind (im Westen und Süden LSG „Hirtenbach-Wettberger Holz“ und im Osten LSG „Obere Leine“) und in den entsprechenden Schutzgebietsverordnungen ein ganzjähriges Verbot enthalten ist, Hunde ohne Leine laufen zu lassen, beschränkte sich der Suchraum auf die innerörtlichen Grünanlagen.
Aus der Suche ausgeschlossen werden Flächen, auf denen Hundfreilauf rechtlich nicht zulässig ist (z.B. im Umfeld von Schulen oder Kitas), auf denen ggf. andere Freiraumnutzungen beeinträchtigt werden (z.B. intensiver Radverkehr) oder andere Nutzungen oder die Hunde selber gefährdet werden (z.B. an Schnellstraßen angrenzend).

Aufgrund der dichten Siedlungsstruktur und der überwiegend intensiven Nutzung der meist kleinflächigen Grünanlagen im Stadtbezirk kann die Verwaltung keine gleichmäßige Verteilung der Freilaufmöglichkeiten im Stadtteil anbieten, jedoch werden zwei ganzjährig nutzbare Hundeauslaufmöglichkeiten ausgewiesen. Diese werden zunächst für ein Jahr zur Probe eingerichtet, wie das auch mit anderen Auslaufflächen im Stadtgebiet praktiziert wurde. In dieser Zeit werden die MitarbeiterInnen des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün darauf achten, wie die neue Nutzung sich dort einfügt und ob sich Probleme oder Konflikte abzeichnen.

Nach Ablauf der Probezeit wird die Verwaltung eine Beschlussdrucksache vorlegen, mit der abschließend über die dauerhafte Ausweisung von Hundeauslaufflächen und –wegen entschieden werden kann.

Sollten sich auf einer Fläche während der Probezeit deutliche Probleme abzeichnen, wird die Ausweisung unverzüglich durch die Verwaltung zurückgenommen.

Folgende Angebote werden für den Stadtbezirk gemacht:

1) Stadtteil Wettbergen, Hundeauslaufweg Karl-Nasemann-Weg

Ein ca. 240 m langer Wegeabschnitt in der Grünverbindung am Nordrand Wettbergens zwischen Bezirkssportanlage und Landschaftsraum, gut erreichbar. Die Grünstreifen entlang des Weges können von Hunden genutzt werden. Aus Sicht der Verwaltung gut geeignet.




Potenzieller Hundeauslaufweg Karl-Nasemann-Weg






















2) Stadtteil Oberricklingen, Hundeauslauffläche Wallensteinstraße

Eine offene Grünfläche mit Randbepflanzung und Solitärgehölzen am Westende der Wallensteinstraße. Klar begrenzt durch die Tunneleinfahrt der Stadtbahn und angrenzende Grundstücke. Daher trotz zweier Hauptverkehrsstraßen nur sehr geringe Gefährdungen durch Kfz-Verkehr am Westende. Dies könnte durch kleinflächige Pflegeextensivierung o.ä. an dieser Stelle noch weiter minimiert werden. Während der Probephase wird im Bereich der B 217 die Mähintensität verringert, so dass für Hunde eine sichtbeeinträchtigende und somit begrenzende Höhe des Bewuchses erreicht wird.


Gut erreichbar aus Wohngebieten.
Diese Fläche hat aus Sicht der Verwaltung Einschränkungen: Lagebezogen hat sie eine eher geringe Aufenthaltsqualität, der begleitende Fuß-Radweg wird relativ intensiv genutzt. Aufgrund des Mangels an Alternativen sollte aber die Probephase genutzt werden um zu prüfen, ob die Fläche angenommen wird oder sich Konflikte abzeichnen.

Potenzielle Hundeauslauffläche Wallensteinstraße


Sofern der Stadtbezirksrat keine Einwendungen (müssen bis zur 11. KW 2018 erfolgen) gegen die genannten Vorschläge hat, wird die Verwaltung diese im Frühjahr/Sommer 2018 (vor Beginn der Brut- und Setzzeit am 01.04.2018) als Hundeauslauffläche bzw. -weg auf Probe ausweisen.






Der FB Umwelt und Stadtgrün hält die gesamte Logistik für die Lieferung und Montage
von Tütenspender einschl. der Tüten vor. Finanzielle Mittel stehen nicht zur Verfügung.
Deshalb muss der STBR die Finanzierung übernehmen (siehe nachfolgende Kalkulation
2018) und einen Paten benennen, der die Befüllung sicherstellt.


Hundetütenspenderbox Kosten 2018

Preise


Spenderbox, Sonderfarbe grau 86,40 € netto 102,82 € (brutto)
Tüten (Karton a 2000 Stück) 13,- € netto 15,47 € (brutto)

Erstaufstellung
1 Spenderbox a 102,82 €

1 Montage incl. Pfostenlieferung a 175,- €

Alternativ: 1 Montage an vorh. Pfosten a 50,- €

4 Kartons mit Tüten a 15,47 € = 61,88 €

Summe (bei Montage incl. Pfostenlieferung) 339,70 € Brutto

Summe (bei Montage an vorh. Pfosten) 214,70 € Brutto