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Wertstoffinseln und andere Kleidercontainer-Standorte
Die Wertstoffinseln haben sich zumeist wohl etabliert. Allerdings ist zu beobachten, dass zusätzlich Kleider- und auch besondere Schuhcontainer auf Privatflächen an Rande öffentliche Flächen hinzugetreten sind?
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welchem Reglement sind die auf Privatflächen stehenden Kleider- und Schuhcontainer unterworfen, wenn deren Bedienung (Be- und/oder Entleeren) über öffentliche Flächen geschieht?
2. Wie kann diesem Wildwuchs, diesem unkontrollierten Zuwachs an Containern Einhalt geboten werden?
3. Wie steht es besonders mit den Container-Standorten „südliche Anecampstraße/Südseite auf dem Grünstreifen am Garagenhof zwischen den Hausnummern 2 und 4“, vor der Brabeckstraße 92, sowie den Containern vor der Anecampstraße 22 und am Parkplatz Hoyerstraße?