Anfrage Nr. 15-2500/2013:
Widerspruchskosten

Inhalt der Drucksache:

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Widerspruchskosten

Sieben Anlieger aus der Siedlung Seelhorst haben mit Beginn der Arbeiten auf dem Gelände „Östlich Weltausstellungsallee“ von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Teilbaugenehmigung für Erdarbeiten zum Bau für die „Netrada“-Halle jeweils durch Widerspruch anzufechten. Bekannt war, dass dafür Gebühren zwischen 30 und 30.000 € entstehen können. Die Baugenehmigung hat den Antragsteller, die Firma e-com future 1 GmbH lediglich etwa € 1.500,00 gekostet. Die Anlieger sollen zwischen € 351,00 bis € 702,00 zahlen, in Summe fast € 3.500,00. Die Summen erscheinen unverhältnismäßig.

Die Politik bedient sich häufig gerne des Schlagworts der Bürgerbeteiligung.
Dieser wird hier im Vorfeld jedoch der Garaus gemacht, indem man dem wehrhaften Bürger nicht nur im Vorfeld für seinem Widerspruch horrende Gebühren androht, sondern diese später sogar einfordert.
Partizipation muss für alle leistbar sein. Bei anderen öffentlichen Ämtern (z.B. Finanzamt) ist der Widerspruch kostenlos.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie bemessen sich die Gebühren in Widerspruchsverfahren (wie das hier aufgeführte) im Allgemeinen?
2. Wie bemessen sich die Gebühren in Widerspruchsverfahren (wie das hier aufgeführte) im Besonderen?
3. Wie ist es möglich, trotz gesetzlicher Vorgaben, Widersprüche kostenfrei zu ermöglichen?