Drucksache Nr. 15-2474/2019 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Parkregelung Kirchröder Straße im Bereich der Haltestelle Uhlhornstraße (Nordseite)
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 14.11.2019
TOP 7.2.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2474/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Parkregelung Kirchröder Straße im Bereich der Haltestelle Uhlhornstraße (Nordseite)
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 14.11.2019
TOP 7.2.1.

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert im Bereich der Stadtbahn-Haltestelle Uhlhornstraße (Nordseite) eine Parkzone mit Parkscheibenregelung einzurichten.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Die Verwaltung wird dem Bedarf an Kurzzeitparkplätzen für die Geschäfte Kirchröder Straße 76 / 77 Rechnung tragen, indem in diesem Bereich zusätzlich auf 20 m Länge eine Parkscheibenregelung (angepasst an die Geschäfts- bzw. Öffnungszeiten) für vier Kurzzeitparkplätze eingerichtet wird. Im unmittelbaren Nahbereich stehen bereits heute schon Kurzzeitparkplätze mit einer Parkscheibenregelung sowohl in der Uhlhornstraße als auch in der Kirchröder Straße westlich der Uhlhornstraße zur Verfügung.
Aufgrund der Wohnbebauung als auch aufgrund der nahe gelegenen Alice-Salomon-Schule sieht die Verwaltung auch einen Bedarf an Dauerparkflächen.