Anfrage Nr. 15-2449/2014:
Übergehen des Bezirksrates durch die Verwaltung

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Übergehen des Bezirksrates durch die Verwaltung

In der letzten Bezirksratssitzung lag der Antrag zur Aufstellung eines Denkmals für Suchtkranke vor. Erst danach hätte der dafür zuständige Ausschuss darüber entscheiden dürfen. Dieses Prozedere, das eine gesetzliche Vorgabe ist, wurde hier nicht eingehalten. Der zuständige Ausschuss hat aber vor dem Bezirksrat seine Entscheidung gefällt. Auch wenn der Bezirksrat später den gleiche Beschluss gefasst hat, ist diese Vorgehensweise nicht hinnehmbar.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Ist dies der neue Stil der Verwaltung unter dem neuen OB, dass das Anhörungsrecht des Bezirksrats vor der Abstimmung im Fachausschuss nicht mehr beachtet wird?

2.) Warum wurden die Rechte des Bezirksrats bewusst ignoriert?