Antrag Nr. 15-2438/2008:
Änderungsantrag zu DS 2154/2008 - Schulstandort Marienwerder

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu DS 2154/2008 - Schulstandort Marienwerder

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Punkte 1a) und 1b) der Drucksache 2154/2008 abzulehnen.

Den Punkt 2) anzunehmen.

Im Punkt 3) den zweiten Halbsatz anzunehmen: „die Grundschule Marienwerder als 1-zügige Grundschule im Schulverbund nach § 25 NSchG weiterzuführen“.

4) In der Grundschule Marienwerder eine Hortgruppe einzurichten.

5) Die bestehende Vorschule in der Grundschule Marienwerder bekommt die Möglichkeit, eine zweite Gruppe einzurichten.

6) Für die Sanierung des Schulgebäudes Marienwerder ist eine der Varianten 2.1 bis 2.3 aus der Anlage 1 den veränderten Gegebenheiten (u.a. Denkmalschutz) anzupassen und umzusetzen. Die Auswahl der Variante erfolgt nach den möglichen Nutzungsoptionen.

7) Die Grundschule in Marienwerder bekommt die Möglichkeit Schule im Stadtteil zu werden.

Begründung

Zu 1a) und b):
Die Grundschule soll erhalten bleiben und das Geld nicht nach Garbsen/Havelse fließen, sondern in Hannover – Marienwerder für die Grundschule eingesetzt und verwendet werden.

Zu 2):
Die Turnhalle wird für die Sportvereine vor Ort und verschiedene Veranstaltungen benötigt und insbesondere auch für den Sportunterricht im Schulbetrieb und soll erhalten bleiben.

Zu 3):
Es ist der Wille aller vor Ort, dass die Grundschule Marienwerder erhalten bleibt. Es gibt keine hinreichenden Gründe, warum eine einzügige Grundschule schlechter als andere sein soll bzw. handelt es sich um ein nicht zu belegendes Vorurteil. In Niedersachsen und selbst in der Region Hannover gibt es zahlreiche Einzügigkeiten, deren Schülerinnen und Schüler nachweislich nicht schlechter sind als Schülerinnen und Schüler aus Mehrzügigkeiten. Wenn man etwas Unzutreffendes immer wiederholt, wird es dadurch auch nicht richtiger !

Zu 4):
Entgegen der Aussage in der Drucksache liegen nicht nur 18, sondern 29 Anmeldungen (laut Liste) für einen Hortplatz vor. Somit ist – gemäß der Drucksache – die Mindestanzahl erfüllt, um eine Hortgruppe einzurichten. Es empfiehlt sich, diese - wegen der Raumoptionen und mangels Alternativen - in der Grundschule Marienwerder unterzubringen.

Zu 5):
Die bereits in den Räumen der GS Marienwerder befindliche Vorschulgruppe Koglin würde – wegen der entsprechenden Nachfrage – gerne eine zweite Gruppe einrichten. Da solche Raummöglichkeiten knapp sind, ist auch hierfür die GS Marienwerder ein geeigneter Standort.

Zu 6):
Auch in Garbsen gibt es Ablehnung seitens des Schulelternrats für die Verlagerung der Schülerinnen und Schüler von Marienwerder nach Havelse. Daher sollen die Erhaltungsoptionen der Anlage 1 der Drucksache mit den Variationen 2.1 bis 2.3 den Denkmalschutzbestimmungen angepasst werden (dieser war bei Erstellung der Drucksache noch nicht bekannt) und je nach Nutzungsoptionen die am besten geeignete Variante ausgewählt und umgesetzt werden.

Zu 7):
Keine Schule eignet sich besser als eine Schule im Stadtteil als die in Marienwerder. Die Schule ist der zentrale Anlaufpunkt und bietet verschiedene Möglichkeiten von Raumnutzungen. Nicht umsonst wurden Teile der Schule wegen des gelungenen Ensembles von Einkaufszentrum bis zur Flachdachbebauung unter Denkmalschutz gestellt. Daher sollte die Schule schnellstmöglich in das Programm „Schule im Stadtteil“ mit aufgenommen werden.