Anfrage Nr. 15-2428/2010:
Gitter für Hinweistafeln an der Grundstücksgrenze zum Edeka-Markt in Wülfel

Inhalt der Drucksache:

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Gitter für Hinweistafeln an der Grundstücksgrenze zum Edeka-Markt in Wülfel

An der Grundstücksgrenze zu Edeka Wülfel stehen zwei Gitter, die früher zum Anbringen für Hinweistafeln bzw. Wegweiser zu umliegenden Firmen genutzt wurden. Seit der Neubebauung des Grundstückes durch die Edeka Minden an der Hildesheimer Straße/ Ecke Behnstraße sind auf diesen Gittern keine Hinweistafeln montiert und sie erfüllen zurzeit keine Funktion.
Da die Gitter aus dünnen grauen Stahlrohren bestehen, die sich wegen der darauf fehlenden Hinweistafeln optisch kaum von der Umgebung abheben, stellen sie eine Gefahrenquelle dar.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, wer der Eigentümer dieser Gitter ist?
Wenn ja, können diese Gitter abgebaut werden oder kann der Eigentümer dazu aufgefordert werden die Gitter so abzusichern, dass sie keine Gefahrenquelle mehr darstellen?
Wenn nein, wird die Verwaltung entsprechende Maßnahmen ergreifen um den Eigentümer ausfindig zu machen?
2. Sollten die Eigentumsverhältnisse dieser Gitter nicht geklärt werden können, wird die Verwaltung entsprechende Maßnahmen zur Absicherung der Gitter einleiten?
Wenn nein, aus welchen Gründen wird die Verwaltung keine Sicherungsmaßnahmen vornehmen?