Drucksache Nr. 15-2427/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Qualitätsstandards Obdachlosenunterkünfte - Umsetzungsstand
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 23.09.2019
TOP 9.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-2427/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Qualitätsstandards Obdachlosenunterkünfte - Umsetzungsstand
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 23.09.2019
TOP 9.3.1.

Für die Menschenwürde der obdachlosen Mitmenschen und zur Steigerung der Attraktivität von Obdachlosenunterkünften für Betroffene ist erfreulicherweise der Rat der Stadt Hannover am 21.06.2018 ( Ds: 0492/2018 E1) dem Vorschlag des Bezirksrates Mitte vom 16.04.2018 (15-0961/2018) weitgehend gefolgt, Qualitätsstandards im Hinblick auf soziale Betreuung, Sicherheit vor Ort und Schaffung eines Minimums an Privatsphäre einzuführen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:

1. Wie weit ist der Umsetzungsstand bzgl. der Qualitätsstandards im Hinblick auf alle im Stadtbezirk Mitte gelegenen Unterkünfte?

2. Welches sind die nächsten Umsetzungsschritte im Stadtbezirk Mitte im Detail?

3. Wie ist die Resonanz obdachloser Mitmenschen im Stadtbezirk Mitte auf die bisherigen Umsetzungsschritte?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Im Stadtbezirk Mitte hat die Landeshauptstadt Hannover die beiden Obdachlosenunterkünfte Am Waterlooplatz und Lammstraße.

Aus der Drucksache 0492/2018 E1 ergeben sich folgende zukünftige Anforderungen an den Qualitätsstandard der Obdachlosenunterkünfte, die wie folgt umgesetzt sind:

a) In jeder Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose soll eine feste soziale Betreuung durch Fachpersonal sichergestellt werden.
Die Obdachlosenunterkunft Am Waterlooplatz wird von Deutschen Roten Kreuz – Soziale Dienste in der Region Hannover gem. GmbH (DRK) betrieben. Dort werden 3 Sozialarbeiter*innen (120 Wochenstunden) eingesetzt. In der, ebenfalls vom DRK betriebenen, Obdachlosenunterkunft Lammstraße werden 0,75 (30 Wochenstunden) Sozialarbeiter*in eingesetzt.

b) Für jede Person, die in Gemeinschaftsunterkünften für Obdachlose untergebracht wird, soll ein Mindestmaß an menschenwürdiger Privatsphäre sichergestellt werden, indem für jede Person ein abschließbarer Spind zur Verfügung gestellt wird.
In den Unterkünften Am Waterlooplatz und Lammstraße verfügen alle Bewohner*innen über einen abschließbaren Spind bzw. Schrank.
c) In jeder Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose soll qualifiziertes, tariflich bezahltes Sicherheitspersonal eingesetzt werden.
In den beiden Unterkünften Am Waterlooplatz und Lammstraße hat das DRK die Firma Schmalstieg GmbH Sicherheitsdienste als Subunternehmer mit dem Sicherheitsdienst beauftragt. Die Mitarbeiter*innen werden nach Tarif bezahlt.
Der mit der Drucksache 0492/2018 E1 beschlossene Qualitätsstandard ist damit für die Unterkünfte im Stadtbezirk Mitte erfüllt.

2. Die Umsetzung ist bereits vollständig erfolgt.
3. Die unter Frage 1 geschilderten Qualitätsstandards wurden bereits vor Beschluss der Drucksache 0492/2018 E1 eingehalten. Insofern gab es für die Bewohner*innen keine Veränderungen.