Anfrage Nr. 15-2422/2012:
Einmündung der Straße Ottenshof in den Großen Hillen

Inhalt der Drucksache:

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Einmündung der Straße Ottenshof in den Großen Hillen

Für Fahrzeugführer, die mit ihrem Fahrzeug von der Straße „Ottenshof“ in den Großen Hillen einbiegen wollen, sind die Sichtverhältnisse durch das Aufstellen von Haltverbotszeichen im Zuge der Vorfahrtstraße verbessert worden. Diese Regelung wird jedoch häufig missachtet.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist hier das Aufbringen einer Grenzmarkierung im Haltverbotsbereich zur sichtbaren Unterstützung der Regelung auf der Fahrbahn möglich und angezeigt?

2. Welche Aktivitäten wird die Verwaltung hinsichtlich dieses örtlichen Missstandes unternehmen – infrastrukturell und ordnungsrechtlich?