Antrag Nr. 15-2421/2019 N1:
Neufassung gem. § 93 Abs. 1 und § 94 Abs. 3 NKomVG
Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Mitmenschen

Inhalt der Drucksache:

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Neufassung gem. § 93 Abs. 1 und § 94 Abs. 3 NKomVG
Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Mitmenschen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover schafft zahlreiche weitere dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten in allen Bereichen der Landeshauptstadt und im Stadtbezirk Mitte, die ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.

Begründung

Dank des Investitionsmemorandums 500 plus des damaligen städtischen Kämmerers Prof. Dr. Marc Hansmann und des folgenden Ratsbeschlusses wurden Millionen für den Bau von Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Mitmenschen und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums vorgesehen. Neben den bekannten Maßnahmen, mit denen im Rahmen der Umsetzung des Investitionsmemorandums bereits weitere auch größere Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden, sollten weitere sehr kleinteilige dezentrale Unterkünfte in dem Stadtbezirk und in der Gesamtstadt zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist im Sinne der Menschenwürde den Qualitätsstandards Rechnung zu tragen, die der Rat Hannover am 21.06.2018 (Ds 0492/2018 E1) auf den Vorschlag des Bezirksrates Mitte vom 16.04.2018 (Ds 15-0961/2018) beschlossen hat.