Anfrage Nr. 15-2409/2020:
Alles nur Fassade oder was?

Inhalt der Drucksache:

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Alles nur Fassade oder was?

Auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte Wichmann geschieht nichts. Die wenigen verbliebenen Reste des historischen Gebäudes sind schutzlos der Witterung preisgegeben.


Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Hält die Stadtverwaltung den Zustand des fast leergeräumten Grundstücks mit der Erhaltungssatzung für vereinbar?
2. Was kann die Stadt unternehmen, um die Erhaltungssatzung durchzusetzen?
3. Können dem Grundeigentümer aufgrund der Erhaltungssatzung Erhaltungsmaßnahmen für die verbliebene Bausubstanz der früheren historischen Gastwirtschaft Wichmann aufgegeben werden?