Anfrage Nr. 15-2408/2020:
Überbautes Wegerecht in der Klinkerfuesstraße?

Inhalt der Drucksache:

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Überbautes Wegerecht in der Klinkerfuesstraße?

Aus der Bevölkerung erreichten uns Fragen hinsichtlich des Bauvorhabens auf dem Grundstück Klinkerfuesstraße 1 (direkt neben der Dietrich-Bonhoeffer-Schule gelegen).

Danach soll die Landeshauptstadt Hannover bei diesem Grundstück über ein Wegerecht verfügen. Anwohner wiesen darauf hin, dass sich hinter dem Haus bereits auf der einen Seite ein gemauerter neuer Flachbau befindet und seit kurzem auch auf der anderen Seite ein weiterer Bau erstellt wird, wohl mit Keller. Es sei aber zu Beginn der Baumaßnahme gesagt worden, dort - an die Grundstücksgrenze zum Schnellweg - lediglich Carports, jedoch keine Gebäude, zulässig seien.


Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Gibt oder gab es ein Wegerecht der Landeshauptstadt Hannover über dieses Grundstück?
2. Wird das derzeitige Bauvorhaben entsprechend den bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen (Baugenehmigung) Vorgaben ausgeführt?
3. Falls es ein Wegerecht gibt: kann dieses Wegerecht nach Fertigstellung aller Baumaßnahmen überhaupt noch ausgeübt werden?