Drucksache Nr. 15-2397/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verkehrssituation Beekestr. Ecke Hahnensteg
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 01.11.2018
TOP 6.5.11.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-2397/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verkehrssituation Beekestr. Ecke Hahnensteg
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 01.11.2018
TOP 6.5.11.

An der Kreuzung Beekestr./Hahnensteg gilt die Regel „rechts vor links“. Diese Regel wird jedoch von vielen Verkehrsteilnehmern missachtet, die die Beekestr. aus Rtg. Stammestr. in Rtg. Ricklinger Stadtweg befahren. Dieses mag auch an der Tatsache geschuldet sein, dass das Haus Beekestr. 71 in den Einmündungsbereich hineinragt und Ortsfremde dort keine Kreuzung vermuten. Hier kommt es immer wieder zu haarsträubenden Situationen und es grenzt an ein Wunder, dass noch kein schwerer Unfall passiert ist. Gerade zum Feierabend bzw. wenn die Stammestr. und im weiteren Verlauf die Beekestr. aufgrund von Arbeiten auf dem Ricklinger Stadtweg als Umleitungsstrecke genutzt wird, häufen sich die Beinaheunfälle mit Verkehrsteilnehmern, die den Hahnensteg aus Rtg. befahren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieser Zustand bzw. die Gefahrenquelle bekannt?
2. Kann diese Gefahrenstelle kurzfristig mit einer entsprechenden Beschilderung, Fahrbahnmarkierung entschärft werden?

Antwort der Verwaltung


Laut der polizeilichen Unfallstatistik sind in der Örtlichkeit keine Unfälle zwischen Verkehrsteilnehmern erfasst.

Nach Einschätzung der Verwaltung ist die bituminöse Fahrbahneinmündung Hahnensteg bei Zufahrt auf die Einmündung mit Tempo 30 auch für Ortsfremde gut erkennbar. Die Einfriedung des Grundstücks Beekestraße 71 verkleinert zwar die Sichtbeziehung auf Fahrzeuge im Hahnensteg, die Sichtbeziehung auf den Beginn der bituminösen Fahrbahneinmündung wird durch die Einfriedung jedoch nicht verdeckt. Der Verkehrsteilnehmer hat sich den Sichtverhältnissen entsprechend angepasst der Einmündung zu nähern.
Die Verwaltung kann keine Gefahrenstelle in der Örtlichkeit erkennen.