Drucksache Nr. 15-2391/2019 N1 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Grün- und Kleingartenflächen im Stadtbezirk ersetzen
- interfraktioneller Antrag -
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 19.09.2019
TOP 7.2.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2391/2019 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Grün- und Kleingartenflächen im Stadtbezirk ersetzen
- interfraktioneller Antrag -
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 19.09.2019
TOP 7.2.1.1.

Beschluss


Wir fordern die Verwaltung auf, bei der weiteren Planung und Realisierung des Neubaus der MHH am Stadtfelddamm und der neuen Verkehrsflächen die Inanspruchnahme von Grün- und Kleingartenflächen im Stadtbezirk auszugleichen. Kleingärten sind zu ersetzen. Die Auswahl der Ersatzflächen muss ökologisch abgewogen erfolgen.

Entscheidung

Dem Antrag wird gefolgt, soweit es die gegebenen Voraussetzungen sowie finanziellen und personellen Mittel zulassen.

Gemäß Beschluss des Kleingartenkonzeptes 2016-2025 hat sich die Landeshauptstadt Hannover (LHH) zum Ziel gesetzt, Kleingartenverluste durch Inanspruchnahme für Stadtentwicklungsprojekte (wie Wohnbau oder Gewerbe) gemäß den rechtlichen wie auch verhandelten Grundsätzen zu ersetzen. So soll die Anzahl der Kleingärten möglichst durch Umstrukturierungen/Nachverdichtung im Bestand konstant gehalten werden.

Die aktuellen Bestandsuntersuchungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld haben allerdings gezeigt, dass das Potential für mögliche Umstrukturierungen im vorhandenen Bestand nur sehr eingeschränkt vorhanden ist. Gärten, die aufgrund ihrer Durchschnittsgröße von 500 m² und mehr zur Umstrukturierung und Nachverdichtung geeignet wären, stehen kaum leer oder befinden sich im Privatbesitz.

Zudem gibt es hier nur ganz wenige Flächen, die gemäß des Kleingartenkonzeptes als Kleingartenerwartungsland für die Arrondierung und Erweiterung bestehender Anlagen oder Herstellung neuer Anlagen aktiviert werden können (vgl. Karte 11 im Kleingartenkonzept 2016-2025).




Im Rahmen der Umsetzung des Kleingartenkonzeptes werden derzeit beide Ansätze hinsichtlich möglicher Umsetzungen weiter geprüft und mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner sowie den Vereinen abgestimmt.