Antrag Nr. 15-2385/2012:
Nutzung des Bürgerhauses Misburg

Inhalt der Drucksache:

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Nutzung des Bürgerhauses Misburg

Antrag

gem. § 10 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten,

den zuständigen Fachbereich anzuweisen,
1. einen weiteren Fluchtweg für die Jugendräume 3 und 4 im Obergeschoß des
Bürgerhauses Misburg durch Umbau unverzüglich, also noch im laufenden
Jahr, durchzuführen,
2. die Nutzung der Jugendräume zum 01. Jan. 2013 weiterhin zu ermöglichen.
Begründung:

Mit Schreiben vom 05.10.2012 teilt die Verwaltung den Nutzern der benannten Jugend-
räume mit, dass die Fluchtwege aus den Jugendräumen nicht ausreichend sind und
darum ab 01.01.2013 die Nutzung nicht mehr möglich ist.
Die Jugendräume werden von vielen Nutzern regelmäßig wöchentlich genutzt und sind
für einige Vereine existentiell notwendig. Die Umbaukosten belaufen sich, geschätzt, auf
ca. 8.000,00 bis 10.000,00 Euro. Der Umbau ist problemlos durchführbar (siehe Anlagen).

Es ist nicht hinnehmbar, dass neben der mangelhaften Gastronomie, nunmehr die Nutzung des Bürgerhauses weiter eingeschränkt wird.

Jürgen Quardt