Drucksache Nr. 15-2380/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fluglärm
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 19.09.2019
TOP 6.3.7.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2380/2019 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fluglärm
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 19.09.2019
TOP 6.3.7.

In letzter Zeit klagen Anwohner_innen in Wettbergen und Ricklingen, aber auch in Ronnenberg und Hemmingen, vermehrt über nächtlichen Fluglärm. Ursache ist offen- sichtlich die verstärkte Nutzung der sogenannten südlichen "Povel-Route" auf der den Flughafen Langenhagen an- bzw. von dort aus abfliegende Flugzeuge das Calenberger Land überfliegen. Über die Nutzung dieser Route hatte es in den Jahren zwischen 2013 bis 2016 bereits mehrfach Beschwerden aus dem Bereich Gehrden gegeben, welches ausweislich der vom Flughafen veröffentlichten Karten direkt von den, die "Povel-Route" nutzenden Maschinen, überflogen wird.

Zwischenzeitlich wird diese südliche Route so stark genutzt, dass es beispielsweise an einzelnen Tagen in der Nachtzeit (zwischen 0 und 6 Uhr) zu bis zu 16 Überflügen in nur 4 Stunden gekommen ist. Dabei ist zu beobachten, dass die Maschinen offensichtlich bis zu 2,5 km nördlich der vom Flughafen angegebenen Routenführung fliegen und so - möglicher- weise - vermeiden, die Stadt Gehrden direkt zu überfliegen. Auch die Flughöhe der frag- lichen Maschinen hat teilweise stark abgenommen, so dass Typ und Herkunft einzelner Maschinen mit dem bloßen Auge zu erkennen sind, während andere Maschinen offen- sichtlich weitaus höher fliegen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise bemüht sich die Landeshauptstadt Hannover, ihre Bürger vor Fluglärm zu schützen und wie hoch war die Zahl der Überflüge auf der sogenannten "Povel-Route" in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 (bis einschließlich 8/19)?

2. Wie weit nördlich ist es den die "Povel-Route" nutzenden Maschinen gestattet, von der auf den Karten des Flughafens eingezeichneten Route in nördlicher Richtung abzuweichen und in welcher Höhe bewegen sich die Maschinen auf der die Gemeinden Stemmen und Gleidingen verbindenden Linie, welche einen Teil der südlichen "Povel-Route" bildet?

3. In welcher Weise werden Fluggesellschaften sanktioniert, deren Maschinen von den vorgegebenen Flugrouten seitlich oder der Höhe nach abweichen?

Antwort des Lärmschutzbeauftragten des Wirtschaftsministeriums


Der Schutz der Gesundheit der Bürger vor Fluglärm wird von den zuständigen Ministerien gewährleistet: Beim Wirtschaftsministerium ist als Genehmigungsbehörde die Luftaufsicht verankert; das Umweltministerium ist zuständig für die Berechnung der Fluglärmschutzzonen und die Fluglärmüberwachung.

Die Flughöhen der Abflüge auf der POVEL-Route betragen über Grund ca. 1.500 m im Bereich Schloss Ricklingens und ca. 3.500 m im südlichen Bereich Hemmingens. Sie sind abhängig vom Flugzeugtyp, dem Startgewicht, dem Startverfahren, den meteorologischen Bedingungen und den Anweisungen der Deutschen Flugsicherung DFS, bei der die Hoheitsfunktion in Bezug auf Flugführung und - kontrolle liegt. Abweichungen von der mathematischen Route sind aufgrund aktueller meteorologischer bzw. luftverkehrstechnischer Gegebenheiten möglich.
Eine besondere oder gar eine die Gesundheit gefährdende Fluglärmbelastung ist in diesen Räumen unterhalb der langjährigen Standardabflugstrecke POVEL nicht gegeben.

Beschwerden werden vom Lärmschutzbeauftragten geprüft und statistisch erfasst. Im Falle von Rechtsverstößen werde der Lärmschutzbeauftragte hinsichtlich ihrer Verfolgung aktiv. Sanktionen gegen Piloten bzw. Fluggesellschaften können vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BAF dann erfolgen, wenn eine Ordnungswidrigkeit bzw. ein Rechtsverstoß festgestellt worden ist.

Ergänzend wird dem Protokoll der Jahresbericht 2018 des Lärmschutzbeauftragten beigefügt.