Drucksache Nr. 15-2377/2016 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flüchtlingsunterkunft Kneippweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 08.12.2016
TOP 8.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-2377/2016 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flüchtlingsunterkunft Kneippweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 08.12.2016
TOP 8.2.1.

In der dem Bezirksrat zur Kenntnis vorgelegten Drucksache 2087/2016 beabsichtigt die Verwaltung u.a., die Planung und Realisierung der Unterkunft Friedländer Weg dauerhaft einzustellen. Dagegen soll der Standort Kneippweg nach Aussage der Verwaltung weiterhin umgesetzt werden. Die CDU-Fraktion möchte gerne wissen, welche Möglichkeiten mit welchen Konsequenzen bestehen, die Standorte der Flüchtlingsunterkünfte noch auszutauschen, um die zu erwartenden Einschränkungen (Parkplätze) für die Bewohner des Kneippwegs und die Besucher des Ricklinger Bades zu vermeiden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten bestehen noch grundsätzlich, die Standorte Kneippweg und Friedländer Weg auszutauschen?
2. Wie hoch wären die Mehrkosten für die Grundstückserschließung am Friedländer Weg gegenüber dem Standort Kneippweg?
3. Welche Möglichkeiten bestehen, die für den Kneippweg bestellten mobilen Wohneinheiten evtl. für einen anderen Standort / eine andere Nutzung zu verwenden bzw. wie viel Mehrkosten würden ggf. entstehen?

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1: Aufgrund des Projektfortschritts ist unter wirtschaftlichen Aspekten ein Verlegen der Anlage nicht vertretbar. Die Planung der Anlage ist abgeschlossen. Die Module des Kneipwegs beinhalten eine grundsätzlich andere Architektur als der Friedländer Weg, da kein erhöhter Schallschutz notwendig ist.
Zu Frage 2: Bei der Grundstückserschließung am Friedländer Weg fallen zusätzlich zu den üblichen Erschließungskosten, wie Medien, Strom, Wasser, etc. alle Kosten aus Schallschutzmaßnahmen an. Dies betrifft neben einer Schallschutzwand aber auch grundsätzlich die Qualität der Bauteile der Module. Die Kosten der Schallschutzmaßnahmen der Schallschutzwand, sowie der Module belaufen sich gemäß vorliegender Schätzung auf mind. 300.000,00 €. Hierbei unberücksichtigt sind sämtliche unvorhergesehene Kosten bei der Errichtung der Schallschutzwand.


Zu Frage 3: Aufgrund des Projektfortschritts ist unter wirtschaftlichen Aspekten ein Verlegen der Anlage nicht vertretbar. Die Planungen sind abgeschlossen. Sämtliche Planungskosten, sowie Prüfkosten würden erneut anfallen. Die zeitliche Verschiebung verursacht kostenpflichtige Ausfallzeiten bei allen Nachunternehmern. Eine andere Verwendung ist aus derzeitiger Sicht nicht möglich, da sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.