Drucksache Nr. 15-2363/2014 S1:
Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-2268/2014: Verkehrssituation Hedwig-Bollhagen-Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 23.10.2014
TOP 7.2.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2363/2014 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung

Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-2268/2014: Verkehrssituation Hedwig-Bollhagen-Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 23.10.2014
TOP 7.2.1.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, dem Bezirksrat Vorschläge zu unterbreiten, wie der
Kreuzungsbereich Hedwig-Bollhagen-Straße / Martel-Schwichtenberg-Straße
verändert werden kann, um eine Gefährdung der spielenden Kinder durch PKW zu
vermeiden.
wird wie folgt ergänzt:
In Zeiten knapper Haushaltskassen sollen dies insbesondere Vorschläge sein, die
den Haushalt der Landeshauptstadt Hannover nicht oder kaum belasten: Also zum
Beispiel Aufstellen weiterer Hinweisschilder, verminderte Geschwindigkeitszonen
ohne kostenintensive Umbaumaßnahmen etc.
Ebenso wird die Verwaltung gebeten, Bezirksrat sowie Anwohnern und
Anwohnerinnen mitzuteilen, welche legalen Möglichkeiten die Anwohnerinnen haben,
ihrerseits umgehend auf eine Gefährdung spielender Kinder durch PKW hinweisen
zu können - wie möglicherweise durch mehrere gleichartige Schilder "Achtung,
spielende Kinder!" in den eigenen Vorgärten und Hauswänden, wie dies häufig in
Schweden bei engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu beobachten ist.

Entscheidung

Der Kreuzungsbereich Hedwig-Bollhagen-Straße/Martel-Schwichtenberg-Straße/ Irmgard-Woldering-Straße ist keine Gefahrenstelle.Die Sichtbeziehungen sind gut und es haben sich an der Örtlichkeit bisher keine (polizeilich erfassten) Unfälle ereignet.
Insofern sieht die Verwaltung keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.

Es steht den Anwohnern natürlich frei, selbst Schilder auf Privatgrund, z.B. an Hauswänden, Zäunen oder in den Vorgärten aufzustellen.
Diese Schilder dürfen nicht in den öffentlichen Raum hineinragen und dürfen keine offiziellen Verkehrszeichen abbilden.
Erfahrungen haben gezeigt, dass die Akzeptanz und Wahrnehmung solcher Schilder sogar höher sein kann, als bei amtlichen Verkehrszeichen.