Drucksache Nr. 15-2360/2019 S1:
Aufpflasterung der Deisterstraße auf Höhe des Zebrastreifens
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 5.4.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2360/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Aufpflasterung der Deisterstraße auf Höhe des Zebrastreifens
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 5.4.2.

Beschluss


Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert, die Deisterstraße auf Höhe des Zebrastreifens zwischen der Charlottenstraße und der Von-Alten-Allee nach Vorbild der Nieschlagstraße/Ecke Davenstedter Straße aufzupflastern.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die Deisterstraße ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der LHH und erfüllt aufgrund ihrer Verknüpfung mit dem übergeordneten Straßennetz wichtige Erschließungs- und Verbindungsfunktionen. Aufgrund der daraus resultierenden Querschnittsgestaltung, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie der vorhandenen Verkehrsbelastung ist die Realisierung einer baulichen Aufpflasterung zur Verkehrsberuhigung hier nicht möglich.