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Halteverbot m Kreuzungsbereich Sallstraße / Krausenstraße
Im Kreuzungsbereich Sallstraße / Krausenstraße befindet sich an der Sallstraße in Richtung Bertha-von-Suttner-Platz ein Bereich von ca. drei Fahrzeuglängen mit einem eingeschränkten Halteverbot für die Zeiträume Montag - Freitag 6:30 Uhr - 17:00 Uhr und Samstag 6:30 - 14:00 Uhr. Gründe für das eingeschränkte Halteverbot an dieser Stelle und zu den benannten Zeiten sind nicht offensichtlich.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es Gründe, das eingeschränkte Halteverbot an dieser Stelle zu erhalten?
2. Kann das eingeschränkte Halteverbot an dieser Stelle aufgehoben werden?