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Feststellung über den Sitzverlust des Bezirksratsherrn Mark Eylitz
Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung ( NGO) festzustellen, dass bei
Bezirksratsherrn Eylitz die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Eylitz hat mit Schreiben vom 20.09.2007 mitgeteilt, dass er sein
Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum 01.10.2007 niederlegt.
Gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch
Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gemäß § 37 Abs. 2 NGO festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.4
Hannover / 26.09.2007